Weil auf die Radio- und TV-Gebühren noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen wurde, haben die Menschen in der Schweiz während fünf Jahren zu viel bezahlt. Wie das Bundesgericht im letzten November urteilte, geschah dies zu Unrecht. Also soll nun jeder Haushalt eine Gutschrift von 50 Franken erhalten (persoenlich.com berichtete). Der Bund rechnet dafür mit Mehrkosten von 165 Millionen Franken, welches aus dem Bundeshaushalt genommen werden soll.
Wie der «Blick» berichtet, geht nun der Gewerbeverband dagegen auf die Barrikaden. Es gehe nicht an, dass «die Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer auf die Mediensteuer von der Allgemeinheit und damit den Steuerzahlenden getragen werden», schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort. Wenn die 50-Franken-Gutschrift aus dem Bundeshaushalt bezahlt werde, erstatte sich der Steuerzahler das Geld quasi selbst zurück. Wie Gewerbeverbandsdirektor gegenüber der Zeitung sagt, soll die SRG für das Geld aufkommen. «Schliesslich hat auch sie das Geld bekommen.»
Doch im Gegensatz zu seiner Annahme hat nicht die SRG von der Mehrwertsteuer in diesen Jahren profitiert. «Die Mehrwertsteuer wird mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung abgerechnet und fliesst in die Bundeskasse. Deshalb ist auch eine Rückzahlung aus Bundesmitteln zu finanzieren», äussert sich das federführende Bundesamt für Kommunikation gegenüber dem «Blick». Und daher sei es auch richtig, dass die Rückerstattung aus der Bundeskasse erfolge. (wid)
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05.08.2019 18:37 Uhr
05.08.2019 18:36 Uhr