15.01.2019

Umzug Radiostudio Bern

SRG-Standorte gehören nicht ins Gesetz

Die Fernmeldekommission des Nationalrats empfiehlt die Vorstösse zum Zügelverbot der SRG nach «äusserst intensiv geführten Diskussionen» zur Ablehnung.
Umzug Radiostudio Bern: SRG-Standorte gehören nicht ins Gesetz
Das SRF-Radiostudio in Bern. (Bild: Keystone/Anthony Anex)

Die Produktionsstandorte der SRG sollen nicht gesetzlich festgelegt werden. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) hat aber die Verlagerung eines Teils der Radioredaktionen von Bern nach Zürich bedauert und die mangelnde Sensibilität im Vorgehen und der Kommunikation kritisiert. Mit 14 zu zehn Stimmen bei einer Enthaltung habe die Kommission nach einer äusserst intensiv geführten Diskussion entschieden, ihrem Rat zu beantragen, den fünf parlamentarischen Initiativen «Vielfalt statt Konzentration. Sicherstellen einer dezentralen Programmproduktion durch die SRG», keine Folge zu geben.

Die Kommission äussert in einer Mitteilung vom Dienstag Bedauern über die Verlagerung eines Teils der Radioredaktionen SRF von Bern nach Zürich und insbesondere über die mangelnde föderale und regionale Sensibilität im Vorgehen und in der Kommunikation. Eine Mehrheit der Kommission habe aber darauf hingewiesen, dass die Inlandredaktion vollständig in Bern bleibe und auch die bundespolitische sowie die regionale Berichterstattung weiterhin in Bern produziert würden.

Eine Minderheit hingegen beantrage, den Initiativen Folge zu geben. Sie sei der Meinung, dass die Vielfalt der Medienlandschaft und ein Wettbewerb der Meinungen nur mit einer geografischen Trennung der Redaktionen erhalten werden könne. Sie halte es daher für durchaus angezeigt, dass die Politik der SRG diesbezüglich konkrete Vorgaben mache. (sda/wid)



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