01.03.2001

St. Galler Tagblatt AG gegen Thurgauer Medien AG

Zeitungs-Namen-Streit vor St. Galler Handelsgericht.

Am Mittwoch haben die Thurgauer Medien AG und die St.Galler Tagblatt AG am St. Galler Handelsgericht darüber gestritten, wer den Titel "Thurgauer Tagblatt" verwenden darf. Derzeit steht das Urteil noch aus. Im Thurgau war am 3. Januar 2001 erstmals das Mittelthurgauer Tagblatt als Regionalausgabe des St. Galler Tagblattes erschienen. Ursprünglich hatte das Ostschweizer Medienhaus jedoch als Zeitungstitel die Bezeichnung Neues Thurgauer Tagblatt vorgesehen. Dies war ihm aber vom St.Galler Handelsgericht auf Klage des Frauenfelder Medienunternehmens Thurgauer Medien AG einstweilig verboten worden. Bis Ende letzten Jahres hiess nämlich das Thurgauer Tagblatt so, die Lokalzeitung, die im Bezirk Weinfelden gedruckt wurde ("persoenlich.com" berichtete).

Dieser Name ist aber nur noch einer von vier ehemaligen Titeln des Zeitungsunternehmers Paul Ruckstuhl, nach der Fusion der in Frauenfeld erscheinenden Thurgauer Zeitung mit dem Thurgauer Tagblatt, die noch auf der Front der Thurgauer Zeitung - Die Neue aufgelistet sind. Das Medienunternehmen Thurgauer Medien AG legte daraufhin beim Handelsgericht Klage gegen die Ankündigung des St. Galler Tagblattes ein, eine Regionalzeitung mit dem Namem Neues Thurgauer Tagblatt zu führen. Begründet wurde die Klage mit einem Verstoss gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie gegen das Markenrecht. Die Thurgauer Medien AG hatte im Januar den Titel Thurgauer Tagblatt beim Schweizerischen Institut für geistiges Eigentum als Marke registrieren lassen und dies im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die Thurgauer Medien AG argumentierte, dass diese Marke somit für weitere fünf Jahr geschützt sei, weshalb das St. Galler Tagblatt keine Zeitung unter dem Namen Neues Thurgauer Tagblatt herausgeben dürfe. Die Thurgauer Medien AG ist der Ansicht, dem St. Galler Tagblatt daher die Herausgabe eines Neuen Thurgauer Tagblatts weiterhin zu verbieten.



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