09.05.2013

RSI

Staatsanwaltschaft erlässt Strafbefehle gegen drei Journalisten

Unnötigerweise Namen und Fotos veröffentlicht.

Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch Strafbefehle gegen drei Journalisten erlassen. Den Redaktoren der RSI und des "Il Caffè" wird vorgeworfen, im Rahmen einer Berichterstattung über ein Tötungsdelikt unnötigerweise Namen und Fotos der involvierten Personen veröffentlicht zu haben.
 
Die Strafbehörde hat Geldbussen von jeweils 500 Franken ausgesprochen, wie aus einem Communiqué hervorgeht. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.
 
Schon der Presserat hiess in derselben Angelegenheit im März eine Beschwerde gegen das Tessiner Radio und Fernsehen RSI sowie die Sonntagszeitung "Il Caffè" gut. Beide Medien hatten im Februar 2012 ausführlich über ein Beziehungsdrama in Lugano TI berichtet.
 
Ein Paar war tot in seiner Wohnung aufgefunden worden. Die Polizei sprach damals von einem Beziehungsdrama. Der Mann soll erst die Frau und dann sich selbst getötet haben. Die Nachrichtensendung "Il Quotidiano" der RSI und "Il Caffè" nannten Namen des Paares und zeigten Fotos.
 
Die Identität von Tatopfern dürfe aber nur veröffentlicht werden, wenn dies der Aufklärung des Falls dient oder von Angehörige explizit bewilligt wurde, schrieb die Tessiner Staatsanwaltschaft. Die Journalisten hätten sich nicht an diese Vorschrift gehalten. Entsprechend sei eine Busse fällig. (sda)


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