Der Schweizerische Städteverband empfiehlt ein Ja zum revidierten Radio- und Fernsehgesetz (RTVG). Der Verband erachtet es als sinnvoll, die Gebührenerhebung künftig unabhängig von der Verfügbarkeit der Empfangsgeräte zu regeln. Zudem ist an der Gebührenpflicht festzuhalten, denn sie leistet einen wichtigen Beitrag zum Service Public, zu dem auch die lokale Berichterstattung gehört.
Der Schweizer Städteverband stellt sich hinter die Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Der Vorstand beschloss die Ja-Parole für die Vorlage, die am 14. Juni 2015 zur Abstimmung kommt. Er erachtet es als sinnvoll, die Erhebung für die Abgabe nicht mehr auf dem Vorhandensein eines Empfangsgerätes abzustützen, weil die Programme von Radio und Fernsehen schon seit längerer Zeit auch auf Mobiltelefonen, Tablets und Computern empfangen werden können. Aus Sicht der Haushalte ist zudem zu begrüssen, dass die jährliche Gebühr mit der Revision von 462 Franken auf rund 400 Franken gesenkt wird.
Im Interesse der politischen Meinungsbildung haben Städte und städtische Gemeinden zudem ein Interesse an einem starken Service public in Radio und Fernsehen. Die Teilrevision des RTVG und die darin weiterhin vorgesehene Gebührenpflicht leistet dazu einen Beitrag. Aus Sicht der Lokal- und Kommunalpolitik ist in diesem Zusammenhang auch sinnvoll, für lokale Radio- und Fernsehstationen künftig rund 27 Millionen Franken mehr Gebührengeld vorzusehen. Für die Kommunalpolitik spielen lokale und regionale Medien eine wichtige Rolle. (pd)