Der Ständerat hat am Donnerstagmorgen einstimmig eine Motion von Petra Gössi (FDP/SZ) angenommen, die eine Revision des Urheberrechtsgesetzes fordert. Ziel ist ein umfassenderer Schutz journalistischer Inhalte und anderer urheberrechtlich geschützter Werke vor der unautorisierten Nutzung durch Anbieter künstlicher Intelligenz.
Gössi betonte in ihrer Begründung, dass der Schutz des geistigen Eigentums für die Innovation in der Schweiz fundamental sei. Die nicht genehmigte Verwendung von Inhalten durch internationale KI-Dienste wie Perplexity bedrohe den fairen Wettbewerb, insbesondere im Mediensektor. Diese Systeme umgehen Bezahlschranken und formulieren geschützte Inhalte um, was letztlich die Schweizer Medien und die Informationsfreiheit beeinträchtige.
Die neue Direktorin des Verlegerverbands Schweizer Medien, Pia Guggenbühl, zeigt sich gegenüber persoenlich.com erfreut über den Entscheid: «Dies ist ein sehr wichtiges Zeichen für den Schutz des Geistigen Eigentums. Die urheberrechtliche Klärung bezüglich der aktuell ungefragten und unbezahlten Verwendung der Inhalte journalistischer Medien – nota bene: auch hinter der Bezahlschranke! – ist dringlichst.»
Der Vorstoss erhielt breite Unterstützung in der kleinen Kammer. Sowohl Isabelle Chassot (Die Mitte/FR), ehemalige Direktorin des Bundesamts für Kultur, als auch Jakob Stark (SVP/TG) setzten sich mit dezidierten Voten für den Schutz des geistigen Eigentums ein. Auch der Bundesrat begrüsst die Motion.
Der Verlegerverband und weitere Akteure der Kreativwirtschaft hoffen nun, dass der Nationalrat den Entscheid in der Sommersession bestätigt. Neben dem Mediensektor würden auch die Musik-, Film- und Literaturbranche von der angestrebten Regulierung profitieren. (cbe)