04.09.2018

Radio- und TV-Gebühren

Ständeratskommission ist für Rückerstattung

Eine Motion, die eine Rückzahlung der Mehrwertsteuer fordert, hat eine weitere Hürde genommen.

Die Billag hat während Jahren zu Unrecht Mehrwertsteuer erhoben. Offen ist, ob das Geld zurückgezahlt werden muss. Die Fernmeldekommission des Ständerats (KVF) will den Bundesrat dazu verpflichten.

Sie hat einstimmig eine Motion aus dem Nationalrat angenommen, die eine gesetzliche Grundlage für die Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer verlangt. Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Die Motion sei offen formuliert und könne vom Bundesrat im Einklang mit einem künftigen Entscheid des Bundesgerichts umgesetzt werden, schreibt die Kommission.

Dieses befasst sich derzeit mit der Frage, ob die Mehrwertsteuer zurückgezahlt werden muss. Das Urteil gilt jedoch nicht generell, sondern nur für jene Haushalte, die die Rückzahlung vor Gericht eingeklagt haben. Insgesamt geht es laut Bundesrat um 153 Millionen Franken, die seit 2011 ohne Rechtsgrundlage erhoben worden sind.

Abgelehnt hat die KVF eine weitere Motion der Schwesterkommission, die eine Rückwirkungsfrist von fünf Jahren verlangt. Auch eine Genfer Standesinitiative für eine automatische Rückerstattung fand keine Mehrheit. (sda/cbe)

 



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