Die Grossratsfraktion hatte die Regierung aufgefordert, Steuerdossiers von Firmen und Personen zu überprüfen, die in den «Paradise Papers» erwähnt werden und in den letzten fünf Jahren im Kanton Bern steuerpflichtig waren. Der Regierungsrat solle der Finanzkommission anschliessend Bericht erstatten, so die Forderung.
Die «Paradise Papers» sind ursprünglich vertrauliche Unterlagen einer Anwaltskanzlei mit Sitz auf den Bermudas, die den Medien zugespielt wurden.
Ein internationales Journalistenteam wertete die Daten aus und konnte im November 2017 in tausenden von Fällen aufzeigen, wie reiche Privatpersonen und Konzerne weltweit Steuervermeidung oder Steuerhinterziehung betreiben. Dies unter anderem durch die Gründung von Briefkastengesellschaften oder die Nutzung von Offshore-Steueroasen (persoenlich.com berichtete).
Ein Jahr zuvor hatte ein internationales Rechercheteam bereits mit den durchgesickerten Daten eines panamesischen Offshore-Dienstleisters für Aufsehen gesorgt, den sogenannten «Panama Papers» (persoenlich.com berichtete).
Je drei Dossiers
Im Zusammenhang mit den «Panama Papers» hat die eidgenössische Steuerverwaltung insgesamt 450 Personen identifiziert, die einen Bezug zu Offshore-Strukturen und zur Schweiz haben. Davon haben laut Berner Kantonsregierung drei einen Bezug zum Kanton Bern.
Die steuerlichen Verhältnisse dieser Personen seien von der kantonalen Steuerverwaltung vertieft geprüft worden, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf den Vorstoss.
Bei den «Paradise Papers» wurde die kantonale Steuerverwaltung ebenfalls tätig, wie der Regierungsrat weiter ausführt. Soweit bis heute ersichtlich, seien nur drei Personen mit Bezug zum Kanton Bern namentlich genannt worden. Diese Dossiers habe die Steuerverwaltung ebenfalls überprüft.
Da keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten aufgetaucht seien, erübrige sich ein Bericht an die Finanzkommission, kommt die Regierung zum Schluss. (sda/maw)

