04.12.2001

Presserat

Tadel wegen Tischgespräch statt "Exklusivinterview" mit Botschafterpaar

Beschwerde gegen Schweizer Illustrierte teilweise gutgeheissen.

Äusserungen, die Prominente gegenüber Medienschaffenden an einem offiziellen Anlass machen, sind – vorbehältlich der Vereinbarung einer Verschwiegenheitspflicht – grundsätzlich journalistisch verwertbar. Die Veröffentlichung eines Tischgesprächs mit Prominenten als gestaltetes Interview ist aber nur dann zulässig, wenn sich die Betroffenen damit einverstanden erklärt haben. Ein längeres Interview sollte zudem stets auch die Situation widerspiegeln, in der es entstanden ist. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Im Mai 2001 veröffentlichte die Schweizer Illustrierte im Rahmen ihrer Berichterstattung über die Eröffnung der renovierten Schweizer Botschaft in Berlin ein Interview mit dem Schweizer Botschafter Thomas Borer und dessen Ehefrau Shawne Fielding. Das Botschafterpaar gelangte daraufhin an den Presserat und machte geltend, von einem Interview könne keine Rede gewesen sein, die im Text der Schweizer Illustrierten verwendeten Gesprächsausschnitte stammten einerseits aus lockeren Gesprächen, das Herrn Borer mit zahlreichen Journalisten zwischen einer Pressekonferenz und einem Fototermin geführt habe, anderseits aus einem auf Englisch geführten informellen Tischgespräch mit Frau Fielding am Rande eines Galadinners. Der Beitrag in der Schweizer Illustrierten habe die Leserschaft in die Irre geführt. Die Schweizer Illustrierte wies die Beschwerde als unbegründet zurück und machte geltend, die Gespräche seien zwar zeitlich aufeinanderfolgend geführt worden, doch habe das Botschafterehepaar den veröffentlichten Text gegengelesen und Korrekturen angebracht, ohne dabei jedoch grundsätzlichen Protest anzubringen.



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