Die SRG soll dazu gezwungen werden, ausschliesslich in ihrem Kerngebiet tätig zu sein. Der Nationalrat hat am Donnerstag einer parlamentarischen Initiative des Zürcher SVP-Nationalrats Gregor Rutz mit 99 zu 78 Stimmen bei drei Enthaltungen Folge gegeben.
Rutz fordert, dass der SRG nichtkonzessionierte Tätigkeiten nur bewilligt werden, wenn dafür eine zwingende volkswirtschaftliche Notwendigkeit besteht und nur Geschäftsfelder betroffen sind, in welchen nicht bereits private Anbieter tätig sind.
Die SRG dränge immer wieder in Marktbereiche vor, die nicht zu ihrem konzessionierten Auftrag gehörten, kritisierte er. Als Beispiel nannte Rutz die Online-Aktivitäten der SRG. Die SRG sei zu Dreivierteln durch Gebührengelder finanziert, sagte Rutz im Rat. In Bereichen, in denen Private und die SRG tätig seien, komme es deshalb zu Wettbewerbsverzerrungen.
Auch die vorberatende Kommission des Nationalrats hatte sich für den Vorstoss ausgesprochen. Angesichts der Entwicklungen im Medienbereich sei es sinnvoll zu prüfen, welche Aktivitäten tatsächlich von der Konzession abgedeckt seien, und die Geschäftsfelder zu definieren, in denen die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen bestehe.
Eine Minderheit lehnte die parlamentarische Initiative hingegen ab. Die rechtlichen Grundlagen seien ausreichend. Bereits heute könnten der SRG Tätigkeiten untersagt oder mit Auflagen belegt werden, wenn diese den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich einschränken. Die im Vorstoss geforderten Anpassungen würden gemäss der Minderheit für die SRG eine zu grosse Beschränkung darstellen.
Auch die zuständige Kommission des Ständerats hatte sich gegen den Vorstoss ausgesprochen. Ihrer Ansicht nach stützt sich die Initiative auf unbestimmte Rechtsbegriffe und hätte eine innovationshemmende Wirkung. Nach dem Ja im Nationalrat muss sich die ständerätliche Kommission noch einmal mit dem Geschäft befassen. (sda/cbe)
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