26.11.2019

Presserat

Tio.ch wegen Nennung von Kindernamen gerügt

Das Tessiner Onlineportal hat laut dem Presserat ohne überwiegendes öffentliches Interesse die Identifizierung von Minderjährigen ermöglicht.
Presserat: Tio.ch wegen Nennung von Kindernamen gerügt

Das Tessiner Online-Portal Tio.ch ist vom Schweizer Presserat gerügt worden. Es habe gegen den Journalistenkodex verstossen, indem es die Namen von Minderjährigen veröffentlicht und ohne ein überwiegendes öffentliches Interesse deren Identifizierung ermöglicht habe. Selbst wenn andere Medien die Namen bereits erwähnt hätten, rechtfertige dies eine Namensnennung nicht, da es Kindern erheblich schaden könne, hält der Presserat in einem am Dienstag veröffentlichten Entscheid fest.

Das Tessiner Online-Portal hatte am 4. Januar dieses Jahres über eine angebliche Tessiner Betrügerin berichtet, die ihre Opfer als provokative Autostopperin gelockt und vorgegeben habe, sie brauche Geld für die medizinische Behandlung ihrer Kinder. Der Artikel, der einen früheren Beitrag aktualisierte, habe detaillierte Informationen über die Frau einschliesslich der Tätowierung der Namen der beiden Kinder auf ihrem Arm enthalten.

Die Erwähnung dieser sehr ungewöhnlichen Namen, kombiniert mit anderen Informationen über die Mutter und ihre Wohngegend, habe die beiden Kinder in ihrem sozialen Umfeld und darüber hinaus erkennbar gemacht. Das Onlineportal habe damit gegen die Ziffer 7 der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten verstossen. Dabei geht es um die Achtung des Privatlebens. Auch seien die Richtlinien über die Identifizierung sowie jene, die einen stärkeren und besonderen Schutz von Kindern forderten, missachtet worden. (sda/wid)


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