30.08.2002

St. Galler Tagblatt

Top-Gruppe protestiert gegen Communiqué zu Weko-Entscheid

"Teilweise krasser Widerspruch zu den Erwägungen der Weko".

Das am Donnerstag von der St. Galler Tagblatt AG verschickte Communiqué über die Einstellung einer Vorabklärung der Wettbewerbskommission (Weko) ("persoenlich.com" von gestern) hat Top-Chef Günter Heuberger auf den Plan gerufen. In einer Stellungnahme schreibt er, dass die Aussagen in besagtem Communiqué "teilweise krass" den Erwägungen der Weko widersprächen, welche am 20. August 2002 zugestellt wurde.

"Die Behauptung der St. Galler Tagblatt AG, dass die Weko keine Anhaltspunkte dafür gefunden habe, dass sie den Wettbewerb der elektronischen Medien in der Ostschweiz in unzulässiger Weise behindere, ist falsch. Die Weko kam nur zum Schluss, dass weil durch die Gratisinserate für TeleOstschweiz und Radio Aktuell die Gewinne der St. Galler Tagblatt AG kurzfristig gesteigert werden könnten und es aus betriebswirtschaftlicher Sicht geradezu geboten sei, vorhandenen Werberaum in Tageszeitungen für die eigenen Tochtergesellschaften zu nutzen, keine unzulässige Verhaltensweise nach dem Kartellgesetz zu erkennen sei". So habe die Weko weder über die vom St. Galler Tagblatt in ihrem Communiqué angeführten "Nichteinhaltung der journalistischen Grundregeln" durch die St. Galler Tagblatt AG, noch über das bekannte Gutachten der Publicom "Wettbewerbsvoraussetzungen in Räumen mit marktbeherrschenden Multimedia-Anbietern" einschränkende Bemerkungen gemacht. Im Gegenteil, so Heuberger weiter: Die Weko habe aus der Stellungnahme der St. Galler Tagblatt AG zitiert, dass diese explizit nicht in Abrede stelle, dass die von Radio Top und Tele Top gerügte Verhaltensweise systematisch sei.


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