Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) befand in mehreren Fällen, dass die Ablehnung der Kommentare vor dem Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht standhalte, wie sie am Donnerstagabend mitteilte. Erst nach längerer und kontroverser Diskussion habe die Kommission an den heutigen öffentlichen Beratungen mit knapper Mehrheit von 5 zu 4 Stimmen ihre diesbezügliche Zuständigkeit bejaht und sei auf entsprechende Beschwerden eingetreten.
Ein regelmässiger Schreiber habe gerügt, dass mehrere seiner Kommentare durch die Community-Redaktion von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) nicht aufgeschaltet worden seien. Letztere habe sich dabei jeweils auf die unternehmenseigene Netiquette berufen. Die Redaktion habe die Nichtaufschaltung meist damit begründet, dass es sich um nicht überprüfbare Unterstellungen und Behauptungen gehandelt habe.
Die UBI prüfte im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Einschränkung des Grundrechts der Meinungsäusserungsfreiheit gegeben waren, wie es weiter hiess. In sieben Fällen sei sie zum Schluss gekommen, dass dies nicht zutreffe. Sie habe die entsprechenden Beschwerden deshalb gutgeheissen.
Einstimmig abgewiesen wurde von der UBI dagegen die Beschwerde des gleichen Schreibers gegen die Nichtaufschaltung eines Kommentars wegen persönlicher Angriffen gegen einen anderen Nutzer. Knapp wurde laut Mitteilung auch seine Beschwerde gegen die sechsmonatige Sperre seines Kommentarkontos abgewiesen. Diese hatte die Redaktion nach einer expliziten Verwarnung wegen wiederholten verbalen Angriffen gegen SRF-Mitarbeitende ausgesprochen.
SRF öffnet nicht alle Debatten und konzentriert sich auf ausgewählte Beiträge. «Diese Diskussionen können moderiert werden, so möchte SRF die konstruktive Debattenkultur auf den eigenen digitalen Plattformen fördern», heisst es auf Anfrage von persoenlich.com. Für SRF-Live-Chats und Kommentare würden die Regeln der SRF-Netiquette gelten.
Drei weitere Beschwerden wurden von der UBI am Donnerstag ebenfalls abgewiesen. (sda/cbe)

