01.02.2020

SRF

UBI heisst Beschwerde gegen «Kassensturz» gut

Der Schweizerische Versicherungsverband hatte sich über einen Beitrag vom April 2019 beschwert. Mit Erfolg. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen hat die Beschwerde gutgeheissen. SRF habe nicht sachgerecht berichtet.
SRF: UBI heisst Beschwerde gegen «Kassensturz» gut
Im Bericht seien Fakten nicht sachgerecht wiedergegeben worden, urteilt die UBI. (Bild: Videostill Kassensturz-Beitrag)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat am Freitag eine Beschwerde gegen einen Beitrag der Sendung «Kassensturz» von Schweizer Fernsehen SRF gutgeheissen. Der Beitrag über die Gesetzgebung beim neuen Versicherungsgesetz sei nicht sachgerecht gewesen, befand das Gremium.

In der öffentlichen Beratung diskutierten die Kommissionsmitglieder kontrovers über den «Kassensturz»-Beitrag vom April 2019, über den sich der Schweizerische Versicherungsverband beschwert hatte. Die Sendung bezeichnete den Gesetzgebungsprozess bei der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes als «Trauerspiel», da einseitig zu Ungunsten der Versicherten.

Im Mittelpunkt des Beitrags standen drei im Lichte des Konsumentenschutzes zentrale Bestimmungen der Teilrevision. Transparent war für das Publikum, dass sich die Redaktion in anwaltschaftlicher Weise für die Anliegen der Versicherten einsetzte, wie die UBI einräumte.

Die Fakten des Gesetzgebungsprozesses und die thematisierten Bestimmungen seien aber nicht sachgerecht und korrekt wiedergegeben worden, rügte eine UBI-Mehrheit. Auch Interviews mit Parlamentsangehörigen hätten diese Mängel nicht beheben können. Die UBI hiess die Beschwerde darum mit fünf zu vier Stimmen gut.

Das Versicherungsvertragsgesetz steckt noch in der parlamentarischen Beratung. Der Ständerat beugt sich in der Frühjahrssession voraussichtlich wieder über die Vorlage. (sda/eh)



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240425