13.12.2019

Radio SRF

UBI weist Beschwerde gegen Sendung ab

Die «Samstagsrundschau» vom 25. Mai 2019 mit SVP-Präsident Albert Rösti ist sachgerecht gewesen.
Radio SRF: UBI weist Beschwerde gegen Sendung ab
Hatte auf alle Kritikpunkte eine Antwort parat: SVP-Parteipräsident Albert Rösti, hier während den Bundesratswahlen vom Mittwoch. (Bild: Keystone/Anthony Anex)

Die «Samstagsrundschau» auf Radio SRF vom 25. Mai 2019 mit SVP-Präsident Albert Rösti ist sachgerecht gewesen. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen die Sendung einstimmig abgewiesen, wie sie am Freitag mitteilte.

Der Beschwerdeführer hatte beanstandet, der Moderator des halbstündigen Interview-Sendeformats habe seine negativen Einschätzungen zur SVP als Fakten präsentiert und die Meinungsbildung der Zuhörenden zu Ungunsten der SVP beeinflusst. Die Rolle des Moderators bestehe auch darin, Gegenpositionen einzunehmen, um dem Gast nicht eine Plattform für die Propagierung seines politischen Programms zu bieten, hielt die UBI in ihrer öffentlichen Beratung der Beschwerde dagegen.

Der offensive Frage- und Diskussionsstil des Moderators möge teilweise überspitzt und provokativ gewesen sein. Rösti sei jedoch ein medienerfahrener und schlagfertiger Politiker, der sich durch die hartnäckigen und durchwegs kritischen Fragen nicht habe aus der Ruhe bringen lassen, so die UBI. Er habe auf alle Kritikpunkte eine Antwort parat gehabt und so die Standpunkte und Argumente der SVP zu den verschiedenen angesprochenen Themen klar aufzeigen können. Für den Zuhörenden seien dadurch auch umstrittene Aussagen des Moderators als solche erkennbar geworden. Der Moderator habe deshalb das Sachgerechtigkeitsgebot und das Diskriminierungsverbot nicht verletzt.

Schon im September stellte Ombudsmann Roger Blum fest, dass Rösti fair interviewt worden sei. Allerdings sei die Moderation «keine Glanzleistung» gewesen (persoenlich.com berichtete). (sda/cbe)



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