05.11.2015

Basler Zeitung

Unkorrekte Behauptungen eingestanden

Gastautor David Klein hatte der Heks Veruntreuung von Spendengeldern vorgeworfen.

Vorwürfe der "Basler Zeitung" gegen das Hilfswerk Heks sind haltlos, wie ein vor Zivilgericht ausgehandelter Vergleich festhält. Gastautor David Klein hatte in der BaZ behauptet, das Heks veruntreue Spenden für Israel/Palästina-Projekte und verstosse gegen das eigene Statut.

Auslöser des Streits war ein BaZ-Kommentar von Klein mit dem Titel "Schweizer Spendengelder für Vorurteile" von Ende März. Er warf dem Hilfswerk der Evangelischen Kirchen der Schweiz (Heks) vor, es habe Spendengelder veruntreut, indem es antisemitische Aktionen fördere. Das Hilfswerk "unterstützt Antisemitismus", hiess es im Untertitel.

Mit seinen antiisraelischen Aktivitäten verstosse das Heks gegen das eigene Stiftungsstatut und veruntreue Spendengelder, schrieb Klein weiter. Es stütze mit Spendengeldern gar Strafmassnahmen gegen Israel wie die Kennzeichnung von israelischen Produkten, "ähnlich der Kennzeichnung von Juden im Mittelalter".

Für die BaZ schreibt der als Musiker und Komponist bekannt gewordene Klein seit 2012 Gastkommentare zu den Themen Naher Osten oder Antisemitismus, oft aus israelischer Perspektive. Beim umstrittenen Artikel wurde er jedoch zumindest online nicht als Gastkommentator ausgewiesen. So nahm das Heks die BaZ ins Visier.

Richtigstellung verweigert

Für das Heks waren die Äusserungen Kleins ehrverletzend. Das Hilfswerk sah sich "durch diese tatsachenwidrige Unterstellung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt", wie es in der Folge mitteilte. Da die BaZ eine Richtigstellung verweigerte und keine aussergerichtliche Einigung gelang, verklagte das Hilfswerk die Zeitung.

Das Schlichtungsverfahren vor dem baselstädtischen Zivilgericht habe nun Ende Oktober zu einem Vergleich geführt, teilte das Heks am Donnerstag mit. Es zitiert: "Die Basler Zeitung hält fest, dass Heks keine Spendengelder veruntreut hat und dass diese Behauptung unkorrekt ist."

Die BaZ müsse mit Verweis auf die Eidgenössische Stiftungsaufsicht zudem explizit zur Kenntnis nehmen, dass das Heks seinen Stiftungszweck nicht verletzt habe. Verwiesen wird auch auf eine Interpellationsantwort vom August, in welcher der Bundesrat dem Heks attestiere, die Neutralität der Schweiz nicht zu beeinträchtigen und sich nicht in interne Angelegenheiten eines souveränen Staates einzumischen.

Kurz nach dem Heks-Kommentar hatte die Basler Staatsanwaltschaft Klein selber wegen Verletzung der Antirassismus-Strafnorm verurteilt: Er hatte auf Facebook Muslime mit Nazis verglichen. Diesen Strafbefehl focht Klein vor dem Strafgericht an. Inzwischen hat er seine Verurteilung vor das Appellationsgericht weitergezogen. (sda)



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