02.05.2022

Pressefreiheit

Uno-Berichterstatterin kritisiert die Schweiz

Das hiesige Bankengesetz verletzt gemäss Irene Khan die Pressefreiheit, wie sie in einem Interview gesagt hat. Die Berichterstatterin hat deshalb angekündigt, die Schweiz im Juni vor dem Uno-Menschenrechtsrat scharf kritisieren zu wollen.
Pressefreiheit: Uno-Berichterstatterin kritisiert die Schweiz
Spricht im Zusammenhang mit dem Schweizer Bankengesetz von «Kriminalisierung von Journalismus»: Irene Khan, Uno-Berichterstatterin für Pressefreiheit. (Bild: Keystone/EPA/Fabio Frustaci)

«Das Schweizer Bankengesetz ist ein Beispiel für die Kriminalisierung von Journalismus. Das ist normalerweise ein Problem in autoritären Staaten», sagte Irene Khan, Uno-Berichterstatterin für Pressefreiheit, in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger vom Montagabend (Onlineausgabe). Das Gesetz bereite ihr viel Sorgen. Sie werde die Situation daher am 24. Juni im Uno-Menschenrechtsrat kritisch thematisieren. An diesem Tag will sie einen Bericht zur «globalen Situation der Pressefreiheit» vorlegen.

Aus ihrer Sicht verstösst der pauschale Schutz des Bankgeheimnisses gegen je einen Artikel des Uno-Zivilpaktes und der Menschenrechtskonvention, welche die Meinungs- und Pressefreiheit garantieren. Denn das Gesetz habe zur Folge, dass schon die Weitergabe von gewissen Bankdaten mit hohen Strafen oder sogar Gefängnis belegt werde – unabhängig davon, ob die Daten im öffentlichen Interesse stünden oder nicht.

Diese strengen Strafen hätten auch eine abschreckende Wirkung und veranlasse Journalisten zur Selbstzensur. Das Gesetz müsse es aber stattdessen erlauben, dass das Recht auf Privatsphäre von betroffenen Personen und das öffentliche Interesse, über illegale Finanzgeschäfte informiert zu werden, gegeneinander abgewogen werden könnten.

Scharfe Kritik bei «Suisse Secrets»

Irene Khan hatte sich bereits im Februar besorgt geäussert zu den Folgen des Gesetzes (persoenlich.com berichtete). Damals hatten internationale Medien unter dem Schlagwort «Suisse Secrets» darüber berichtet, dass die Credit Suisse Autokraten, Drogendealer sowie mutmassliche Kriegsverbrecher und Menschenhändler als Kunden akzeptiert haben soll. Die Bank wies die Vorwürfe zurück. Schweizer Medien hatten sich damals wegen des Bankgeheimnisses nicht an der Recherche beteiligt.

Daraufhin gab Khan bekannt, dass sie in der Sache mit dem Bundesrat Kontakt aufnehmen wolle. Vor wenigen Tagen habe sie eine Antwort auf ihren Brief erhalten, sagte Khan im Interview. Die Schweizer Regierung habe mitgeteilt, dass sie sich voll und ganz für die Meinungsfreiheit einsetze. Ausserdem sei noch nie ein Journalist aufgrund des Gesetzes verfolgt worden. Zudem überprüfe das Parlament das Gesetz derzeit.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates hatte nach den Enthüllungen der «Suisse Secrets» beschlossen, das Thema «Pressefreiheit in Finanzplatzfragen» im zweiten Quartal aufnehmen
und Anhörungen dazu durchführen zu wollen.

Khan hofft gemäss Aussage im Interview nun, dass das Schweizer Parlament das Gesetz «endlich ändert, damit es im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards ist». (sda/tim)



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240426