17.12.2019

Radio- und TV-Abgabe

Unternehmen werden nicht von Gebühr befreit

Der Ständerat lehnt die parlamentarische Initiative zur Doppelbesteuerung ab. Von einem funktionierenden Rundfunksystem profitierten auch Unternehmen, argumentiert Kommissionssprecher Stefan Engler.
Radio- und TV-Abgabe: Unternehmen werden nicht von Gebühr befreit
Die parlamentarische Initiative zur Doppelbesteuerung von Unternehmen ist vom Tisch: Eine Serafe-Rechnung. (Bild: Keystone/Christian Beutler)

Unternehmen werden nicht von der Radio- und Fernsehabgabe befreit. Der Ständerat hat am Dienstag eine parlamentarische Initiative aus dem Nationalrat abgelehnt, mit 20 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.

Kommissionssprecher Stefan Engler (CVP/GR) erinnerte daran, dass das Erhebungssystem erst Anfang Jahr eingeführt worden ist. Bereits wieder eine Umstellung vorzunehmen, sei nicht angezeigt. Engler wies auch auf das deutliche Nein zur No-Billag-Initiative hin. Von einem funktionierenden und unabhängigen Rundfunksystem profitierten auch Unternehmen, sagte der Kommissionssprecher weiter.

Würden Unternehmen von der Abgabe befreit, müssten ausserdem Privathaushalte mehr zahlen. Für den Vorstoss machte sich Hannes Germann (SVP/SH) stark. Er begründete das auch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von vergangener Woche (persoenlich.com berichtete). Das Gericht war zum Schluss gekommen, dass das geltende Tarifsystem der Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen der Verfassung widerspricht. Es legte dem Bundesrat nahe, das sechs Tarifstufen umfassende System zu differenzieren.

Der Bundesrat hat für kommendes Jahr eine Analyse des Tarifsystems angekündigt. Paul Rechsteiner (SP/SG) erinnerte daran, dass die Initiative eine Abschaffung der Unternehmensabgabe und nicht eine Anpassung des Tarifsystems fordere. Der Nationalrat hatte den Vorstoss in der Herbstsession mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Der Zürcher SVP-Nationalrat Gregor Rutz, von dem die parlamentarische Initiative stammt, sprach von einer Doppelbesteuerung. Firmeninhaber und Mitarbeitende müssten bereits als Privatpersonen eine Abgabe entrichten. Das Stimmvolk hatte dem Abgabesystem 2015 an der Urne zugestimmt. Mit diesem war auch die Unternehmensabgabe eingeführt worden. Diese spült 170 Millionen Franken pro Jahr in den Gebührentopf. (sda/wid)


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