15.02.2002

Le Courrier

Untersuchung wegen öffentlicher Anstiftung zu Verbrechen eröffnet

Generalstaatsanwalt Bernard Bertossa spricht von "interessanter Grundsatzfrage".

Die Genfer Tageszeitung Le Courrier kommt wegen eines im November publizierten Leserbriefs ins Visier der Justiz. Generalstaatsanwalt Bernard Bertossa hat eine Untersuchung wegen öffentlicher Anstiftung zu Verbrechen eröffnet. Le Courrier hatte am 26. November 2001 einen Leserbrief eines Kollektivs abgedruckt, das anlässlich der Anti-WTO-Demonstrationen Gewaltanwendungen in bestimmter Form rechtfertigte. Die Zeitung fügte der Lesermeinung eine Stellungnahme hinzu, welche die Meinung der Briefautoren kritisch hinterfragte. Trotzdem wurde der betreffende Journalist noch im Dezember von der Polizei vorgeladen. Er verweigerte jedoch die Bekanntgabe der Identität der Leserbriefschreiber, wobei er sich auf Artikel 27 des Strafgesetzes berief.

Am 11. Februar wurde Courrier-Chefredaktor Manuel Grandjean brieflich vom Generalstaatsanwalt auf die sogenannte Kaskaden-Haftung aufmerksam gemacht. Wenn der Autor des umstrittenen Textes nicht ausfindig gemacht werden könne, sei "der verantwortliche Redaktor der Publikation strafbar", heisst es im Schreiben.

Courrier: legitime Debatte

Grandjean zeigte sich gegenüber der Nachrichtenagentur sda "sehr schockiert" vom Verlauf der Affäre. Er habe Generalstaatsanwalt Bertossa mitgeteilt, dass der fragliche Leserbrief vom 26. November keinen Aufruf zur Gewalt, sondern eine nachträgliche Erklärung gewisser Aktionen an der Demo vom 10. November enthielten. Für Grandjean eröffnete der Brief "eine legitime und nötige Debatte» über die Frage der Gewalt innerhalb der betreffenden Bewegungen. Für den Generalstaatsanwalt seinerseits stellt die Affäre "eine interessante Frage zum Medienrecht", wie er der sda sagte.

Bertossa: interessante Grundsatzfrage


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