31.01.2024

VSM

Verlegerverband appelliert an Bundesrat

Die tägliche Zustellung von Zeitungen gehört zwingend zur Grundversorgung, so die Forderung des VSM. Eine ausreichende Informationsversorgung wäre ohne diesen Service nicht mehr gewährleistet.
VSM: Verlegerverband appelliert an Bundesrat
Die Zustellung von abonnierten Zeitungen gehört heute zum Grundversorgungsauftrag der Post. (Bild: Keystone/Alessandro Della Bella)

Der Bundesrat diskutiert aktuell über eine mögliche Neuausrichtung des Grundversorgungsauftrags der Post ab 2030. Für den Verlegerverband Schweizer Medien ist es zwingend, dass der Bundesrat die Zustellung von abonnierten Zeitungen auch in Zukunft zum Grundversorgungsauftrag der Post zählt, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Die Zustellung von abonnierten Zeitungen gehört heute zum Grundversorgungsauftrag der Post. Dies stellt sicher, dass Abonnentinnen und Abonnenten ihre Tages- oder Wochenzeitung während sechs Tagen der Woche bis spätestens um 12.30 Uhr nach Hause geliefert bekommen. Damit wird das Informationsbedürfnis vieler Bürgerinnen und Bürger gedeckt, welche sich mit ihrer Tages- oder Wochenzeitung über wichtige Ereignisse informieren.

Im Jahr 2020 wurden 964 Millionen gedruckte Zeitungsexemplare durch die Post befördert. Dies schwergewichtig in den ländlichen Gebieten der Schweiz, in welchen keine Frühzustellung durch Drittanbieter erfolgt. Der Anteil der gedruckten Auflage ist heute bei den meisten Tages- und Wochenzeitungen nach wie vor deutlich höher als der Anteil digital vertriebener Exemplare. Das wird auch in absehbarer Zukunft so sein. So schätzen Post und VSM, dass auch nach 2030 pro Jahr noch über 600 Millionen Exemplare abonnierter Zeitungen befördert werden.

Schwierige Finanzierung des Journalismus

Eine Änderung der heutigen Praxis beziehungsweise der Abbau des heutigen Services würde sich negativ auf die Aboeinnahmen der Medienunternehmen auswirken und so die Finanzierung des Journalismus weiter drastisch erschweren, schreibt der VSM weiter. Die Medienunternehmen seien zur Aufrechterhaltung des Informationsangebotes weiterhin auf die Erlöse aus den Printmedien angewiesen. Bereits jetzt sei die wirtschaftliche Lage der Medienunternehmen äusserst angespannt. Dies würden die Hunderten von Entlassungen zeigen, die in den letzten Monaten bei verschiedenen Medienunternehmen angekündigt worden seien. Der Schaden für den gesamten Schweizer Medienplatz wäre bei einem weiteren Leistungsabau irreparabel, warnt der VSM.

«Daher ist es unerlässlich, dass Zeitungen auch nach 2030 an sechs Wochentagen garantiert bis 12.30 Uhr zugestellt werden, damit nicht plötzlich eine stattliche Anzahl der Bevölkerung den Zugang zu qualitativ hochstehendem Journalismus verlieren würde», heisst es. Eine flächendeckende Frühzustellung durch Drittanbieter sei für die Medienunternehmen nicht finanzierbar, weswegen die Postzustellung in ländlichen Gebieten alternativlos sei.

Der VSM fordert daher laut Mitteilung, dass der entsprechende Grundversorgungsauftrag im Postgesetz unverändert beibehalten wird. «Die Auswirkungen auf die demokratischen Entscheide in der Schweiz wären bei einem Abbau der Informationsversorgung immens. Die gedruckten Zeitungen übernehmen jetzt und auch in Zukunft eine wichtige staats- und demokratiepolitische Funktion. Viele Menschen sind tagtäglich auf diese Informationen aus den Printmedien angewiesen, um sich eine eigene Meinung zu relevanten Themen auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene zu bilden und sich aktiv an den direkt-demokratischen Prozessen in unserem Land zu beteiligen», so der VSM. (pd/cbe)


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