21.08.2018

Medienförderung

Verlegerverband lehnt Mediengesetz ab

Der Vernehmlassungs-Entwurf für ein Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) weist gemäss dem Verband Schweizer Medien schwerwiegende Mängel auf. Statt wie geplant die Presse- und Meinungsvielfalt zu vertiefen, würde diese auf lange Sicht geschwächt.
Medienförderung: Verlegerverband lehnt Mediengesetz ab
Der VSM verlangt, dass der Bund die privaten Medien beim digitalen Wandel unterstützt und nicht zusätzlicher Konkurrenz aussetzt. (Bild: Keystone/Gaetan Bally)

Der Gesetzesentwurf gehe von einer überholten Vorstellung der Medienwelt aus, schreibt der Verband Schweizer Medien (VSM) in einer Mitteilung vom Dienstag. Es gebe heute keine Medien, die nicht auch elektronisch seien. Alle stünden in scharfer Konkurrenz zueinander. Gemäss VSM schafft das geplante Gesetz (persoenlich.com berichtete) eine krasse Asymmetrie im Mediensystem: Es vergrössere das bereits bestehende Ungleichgewicht zulasten der abonnierten Zeitungen, die sich in einer digitalen Transformation befänden.

Daher lehnt der VSM den Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form ab. Der Verband sei aber bereit, sich «aktiv mit eigenen Vorschlägen» für eine Verbesserung einzusetzen. Insbesondere ginge es darum, die Interessen der gedruckten und digitalen privaten Medien zu wahren. Sie leisteten schon heute einen unverzichtbaren Service public für unser Land.

Indem das geplante Gesetz neue, mit Gebührengeldern subventionierte, kostenlose Onlineangebote vorsehe, rufe der Bund eine Konkurrenz ins Leben, welche die privaten Medien existenziell bedrohe, kritisiert der VSM weiter. Die privaten Medien seien dringend auf die Zahlungsbereitschaft ihrer Kunden angewiesen. Diese werde mit solchen kostenlosen Onlineangeboten untergraben.

Wenn der Bundesrat die Medien direkt fördern wolle, müsse zunächst abgeklärt werden, welche Angebote überhaupt fehlten oder gefährdet seien, schreibt der VSM. In diesem Zusammenhang wären neue Modelle zu prüfen, auch die Idee, mittels Mediengutscheinen dem Konsumenten mehr Wahlfreiheit zu erlauben.

Mehr Web-only-Angebote

Weiter bemängelt der VSM am neuen Gesetz, dass die SRG ihr Programm künftig im Digitalen deutlich ausweiten könnte, insbesondere mit sogenannten Web-only-Angeboten. Das sind Sendungen, die nur digital erscheinen. Eine solche Expansion verfälsche den Wettbewerb, unterminiere die Position der privaten Medien und sei verfassungswidrig.

Die neu angedachte Kommission für elektronische Medien (Komem) sei ersatzlos zu streichen, findet der VSM. Die Kommission würde eine «sehr umfangreiche Machtfülle» erhalten. Je nachdem, wie die Komem ihre Macht nutze, könne sie die Konkurrenzsituation für die privaten Medien verschlechtern.

Um die privaten Medien beim digitalen Wandel zu unterstützen, biete sich das bewährte System der indirekten Presseförderung an. Aus diesem Grund fordert der VSM zusätzlich 90 Millionen Franken Förderbeiträge im Bereich Vertrieb. Wie kaum eine andere Massnahme leiste die indirekte Presseförderung einen «echten, wirksamen Beitrag zur Meinungsvielfalt» und würde die Versorgung aller Landesteile mit Informationen sicherstellen. (pd/as)



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