04.06.2002

Presserat

Veröffentlichung anonymer Vorwürfe nicht zulässig

Beschwerde gegen Le Nouvelliste gutgeheissen.

Medienschaffende dürfen keine anonymen Anschuldigungen veröffentlichen, bei denen sei weder den Ursprung noch die Motive des Urhebers kennen. Erst recht dann nicht, wenn sie zudem die Berechtigung der Vorwürfe nicht überprüft haben. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene vor der Publikation mit den Vorwürfen konfrontiert wird. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Anfang 2002 berichtete Le Nouvelliste über Vorwürfe, der Präsident der SVP-Sektion Martigny gehöre einer der grössten Schweizer Neo-Nazigruppen an. Der Artikel basierte auf einem der Redaktion anonym zugesandtem E-Mail. Der Betroffene dementierte den Vorwurf im Artikel vehement. In der Folge gelangte er an den Presserat und rügte, die Redaktion habe die grundlegende berufsethische Pflicht verletzt, keine Informationen und Dokumente zu publizieren, deren Ursprung ihr nicht bekannt ist. Le Nouvelliste wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Der Chefredaktor machte geltend, bei einer derartigen öffentlichen, politischen Anschuldigung seien die berufsethischen Regeln nicht anwendbar.


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