19.09.2025

TVO

Verstoss gegen die Konzession

Der Ostschweizer Fernsehsender hat die vorgeschriebene Mindestdauer für regionale Informationen nicht eingehalten.

Der Ostschweizer Regionalfernsehsender TVO mit der Redaktion in St. Gallen hat die in der Konzession festgelegten Bedingungen für sein regionales Informationsangebot nicht eingehalten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Feststellung des Bundesamtes für Kommunikation.

Im Jahr 2020 gab das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) eine Analyse des Programms des Fernsehsenders TVO in Auftrag, der eine Konzession für die Region Ostschweiz hat. Auf dieser Grundlage stellte es fest, dass der Sender die in der Konzession vorgeschriebene Mindestdauer für regionale Informationen nicht einhielt. Diese Sendezeit betrug höchstens 149 Minuten und eine Sekunde statt der vorgeschriebenen 150 Minuten pro Woche.

Eine erneute Kontrolle im Jahr 2022 ergab, dass das Angebot an regionalen Informationen auf maximal 141 Minuten und 33 Sekunden gesunken war. Diesmal focht der Sender die Feststellung des Bakom vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen an. Er beantragte deren Aufhebung.

In einem 60-seitigen Urteil beurteilt das Bundesverwaltungsgericht zunächst, dass die quantitativen Vorschriften für regionale Informationen dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprechen und die Beschwerden der Beschwerdeführerin unbegründet sind. Das Bakom hat auch seine Aufsichtskompetenz nicht überschritten.

Auswirkungen auf Region zu wenig hervorgehoben

In einem zweiten Schritt haben die Richter in St. Gallen zehn Sendungen unter die Lupe genommen, die von der Firma Publicom im Auftrag des Bakom geprüft worden waren. Diese Sendungen befassten sich unter anderem mit der Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge in der Ostschweiz, mit Spielen des FC St. Gallen, mit einer Fusion lokaler Unternehmen und mit einer Gefängnisdirektorin. TVO beanstandete die Bewertung des regionalen Charakters dieser Informationen durch Publicom.

Für das Gericht sind diese Bewertungen nicht zu beanstanden. In vielen Fällen werde der lokale Charakter oder die Auswirkungen der Informationen auf die Region nicht ausreichend hervorgehoben. Ein impliziter Zusammenhang reicht nicht aus, um die Zuschauer auf ihre Besonderheit aufmerksam zu machen, so das Gericht. (sda/spo)


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