01.11.2020

Presserat rügt L'illustré

Wahrheitspflicht vernachlässigt

Die Westschweizer Zeitschrift ist gemäss dem Presserat in einem Bericht über den Tod eines vierjährigen Kindes ihrer Pflicht zur Wahrheitssuche nicht nachgekommen. Denn die Zeitschrift habe den Standpunkt der betroffenen Behörde nicht eingeholt.
Presserat rügt L'illustré: Wahrheitspflicht vernachlässigt
Der Presserat halte die Unterlassung für schwerwiegend genug, um eine Verletzung von Ziffer 1 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» festzustellen.(Bild: Keystone/Jean-Christophe Bott)

Der tragische Tod des Kindes, herbeigeführt vermutlich von seinem Vater als Folge des Konflikts, der seine Eltern seit ihrer Trennung entzweite, habe in Genf grosse Emotionen ausgelöst, schreibt der Schweizer Presserat in einer Mitteilung vom Freitag.

L'illustré habe über einen «Weissen Marsch» (Marche blanche) berichtet und dabei die Anwältin der Mutter zu Wort kommen lassen. Diese habe die Meinung geäussert, das System und insbesondere die Kinderschutzbehörde des Kantons Genf funktioniere nicht richtig. In einem Leitartikel habe der Journalist Fragen gestellt und eine Untersuchung gefordert.

In ihrer Beschwerde an den Schweizer Presserat habe die Bildungsdirektion Genf den Leitartikel in Frage gestellt und beklagt, dass der Journalist die Direktion nicht angehört habe.

Der Presserat kommt zum Schluss, dass der Leitartikel die akzeptierten Grenzen weitgehend respektiert habe. Hingegen ist er der Ansicht, dass L'illustré der Pflicht zur Wahrheitssuche nicht nachgekommen ist, da das Magazin es nicht für notwendig erachtet habe, den Standpunkt der Kinderschutzbehörde einzuholen. (sda/lol)


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