26.02.2014

RTS

Walliser Justiz ordnet Rückzug eines Artikels an

Dokument der Schweizer Weinhandelskontrolle im Internet publiziert.

Die Walliser Justiz hat das Westschweizer Radio und Fernsehen RTS angewiesen, einen Artikel auf der Internetseite zur Affäre Giroud zurückzuziehen. Die RTS hatte über angeblich unerlaubt gemischte Weine vom bekannten Walliser Weinhändler berichtet. Die dringende Massnahme wurde vom Bezirksgericht Sitten angeordnet, wie das Unternehmen Giroud Vins am Mittwoch mitteilte. Das Unternehmen konnte nach eigenen Angaben vor Gericht irreführende Behauptungen glaubhaft machen.

Der Entscheid wurde ohne Anhörung der RTS gefällt, wie der Anwalt von Giroud Vins, Marc Henzelin, am Mittwoch der Nachrichtenagentur sda sagte. Das Unternehmen macht geltend, dass die veröffentlichten Dokumente dem Amtsgeheimnis der Bundes- und kantonalen Verwaltung unterstehen.

In dem Ende der vergangenen Woche veröffentlichten Bericht wurde der Weinkellerei vorgeworfen, zwischen 2006 und 2009 Weine auf unerlaubte Weise gemischt zu haben. Die RTS bezog sich dabei auf einen Bericht der Schweizer Weinhandelskontrolle und veröffentlichte das Dokument auf ihrer Internetseite.

Artikel entfernt 
Diese Vorwürfe würden zudem über vier Jahre zurückreichen. Das öffentliche Interesse, in der Presse darüber zu berichten, sei nur bedingt gegeben, hielt Marc Henzelin fest. Die dem Unternehmen entgegengebrachte Aufmerksamkeit durch diesen Artikel sei unverhältnismässig.

Der Artikel gebe einen trügerischen Eindruck und tendiere dazu, eine kriminelle Handlung als glaubhaft erscheinen zu lassen. Dabei habe es sich schlicht und einfach um Fehler bei der Weinproduktion gehandelt, die wieder in Ordnung gebracht worden seien.

Noch am Mittwoch kam die RTS dem Urteil nach und nahm den Artikel vom Netz. Sie nahm den Entscheid des Walliser Gerichts "mit Erstaunen" zur Kenntnis und betonte, dass noch kein Entscheid in der Sache gefällt worden sei.
 
In einer Medienmitteilung zitierte die RTS zudem ihren Anwalt. Dieser bezeichnete das Urteil als "schwerlich nachvollziehbar" angesichts der besonders strengen Gesetzgebung für provisorische Massnahmen im Bereich Medien. (sda)

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