Die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) für Radio und Fernsehen wirft dem "Kassensturz" von SF DRS weiterhin Schleichwerbung zu Gunsten der Zeitschrift Saldo vor. Bereits im letzten Jahr hatte die UBI die häufige Nennung von Saldo in den "Kassensturz"-Sendungen als verbotene Schleichwerbung eingestuft ("persoenlich.com" berichtete). Wie aus einem am Sonntag veröffentlichten Schreiben der UBI an die SRG SSR idée suisse hervorgeht, würden die vom "Kassensturz" gezogenen Konsequenzen auf den Vorwurf der Schleichwerbung nicht ausreichen. In der Folge habe die UBI nun beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beantragt, geeignete Massnahmen in der Sache zu verfügen.