Die Espace Media Groupe, Herausgeberin der Berner Zeitung BZ, freut sich in einer Mitteilung vom Freitag, dass die Wettbewerbskommission festgestellt habe, "dass keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es sich beim Marktauftritt der Espace Media Groupe bzw. der Berner Zeitung AG im Raum Solothurn um eine unzulässige Verhaltensweise im Sinne von Art. 7 KG handelt". In der Folge habe die Weko beschlossen, die wegen einer Anzeige der Vogt-Schild/Habegger AG (Solothurner Zeitung) aufgenommenen Vorabklärungen ohne Folgen einzustellen, wie die Espace Media Groupe schreibt.
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