02.02.2019

UBI

Wenn Juristen über «Titten» diskutieren

Zum ersten Mal hat Mascha Santschi Kallay als Präsidentin eine öffentliche Beratung der Beschwerdeinstanz geleitet. Der erste Fall hatte es gleich in sich: Die UBI-Mitglieder berieten über eine zweisekündige Szene auf SRF. Im Fokus der Kritik: Wippende Brüste.
UBI: Wenn Juristen über «Titten» diskutieren
Während der Beratung der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen war fotografieren tabu. Im Anschluss posierten die neun UBI-Mitglieder zusammen mit Mitarbeitern des Sekretariats. In der Bildmitte: Präsidentin Mascha Santschi Kallay. (Bilder: persoenlich.com)
von Christian Beck

«Der erste Fall, den wir unter meiner Leitung behandeln, ist ein ganz heisser», sagte Mascha Santschi Kally, neue Präsidentin der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), gleich zu Beginn der öffentlichen Beratungen vom Freitag in Bern. Der Fall: Ein «Humorvoller Rückblick zur Gruppenphase», der während der Fussball-WM am 30. Juni 2018 auf SRF gezeigt wurde. In einer Popularbeschwerde wird eine Sequenz aus dem Beitrag «Tränen, Tore, Titelverteidigerfrust» gerügt. Darin wird eine vor Freude hüpfende Fussball-Zuschauerin in einem roten Träger-T-Shirt gezeigt. Die Off-Stimme dazu, während wippende Brüste im Bild sind: «Tiiii – telverteidigerfrust» (bei Minute fünf):

Santschi Kally übergab das Wort gleich an die Referentin Nadine Jürgensen, die sich im Vorfeld ausführlich mit dem kritisierten Beitrag befasst hatte. Auch wenn der humoristische Beitrag mit einer Ankündigung eingeordnet worden sei, sei der Witz in der bemängelten Szene misslungen. «Es ging nur darum, den Zuschauern für einen kurzen Moment grosse Brüste zu zeigen», so das UBI-Mitglied. Das sei in diesem Kontext plump und leicht pubertär gewesen – ein Witz, den höchstens ein paar Männer lustig finden würden.

«Nicht jeder Humor ist Satire. Das Privileg der Satire ist zu schützen. Ein Humorprivileg gibt es hingegen nicht», sagte die Rechtsanwältin, freie Journalistin und Moderatorin Jürgensen. Der Begriff «Titten», auch wenn er im Beitrag nicht explizit gesagt worden sei, sei herabwürdigend. «Stereotypischer kann man als Frau kaum dargestellt werden.» Jürgensen sprach während der Beratung am Freitagmorgen «Titten» neun Mal aus, bis sie zu ihrem Antrag kam, die Beschwerde sei gutzuheissen: «Es ist Zeit, dass wir nicht nur so tun, dass das Ganze nur ein Kavaliersdelikt ist, bei dem Männer laut herauslachen und die Frauen auf die Zähne beissen.»

«Bitte keine MeToo-Nulltoleranz»

Es folgte eine engagierte Diskussion unter allen UBI-Mitgliedern. Stéphane Werly, Genfs Datenschutzbeauftragter, stellte einen Gegenantrag. Zwar sei die Szene klar «heterosexuell und testosterongeladen» gewesen – aber eben nur gerade zwei Sekunden lang.

UBI-Vizepräsidentin Catherine Müller pflichtete ihm bei. «Der Beitrag war geradezu voll mit im Fussball vorherrschenden Vorurteilen. Auch knapp bekleidete Frauen gehören zum Fussballzirkus», so die Rechtsanwältin. Sexistisch sei dieser SRF-Beitrag dennoch nicht gewesen. Dann schon eher jenes Video, welches «20 Minuten» als Vorschau auf diese UBI-Beratung zusammengeschnitten habe. «Humor sei bitte erlaubt, Unterhaltung ebenfalls. Aber: Bitte keine MeToo-Nulltoleranz», so Müllers Appell.

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Das neue UBI-Mitglied Armon Vital wiederum stützte den Antrag von Jürgensen. Entscheidend sei nicht das Wort «Titten» an sich, sondern die Kombination der Wörter «Titten», «Titelverteidigung» und «Frust». Während Männer auf dem Rasen um den Titel kämpfen würden, blieben den Frauen auf der Tribüne nur die Brüste als Waffe. «Ich finde diese Botschaft krass.» Auch UBI-Sekretariatsleiter Pierre Riederer, der jedoch in seiner Funktion nicht abstimmen darf, schloss sich seinem Vorredner an und zog in seinen Ausführungen als Vergleich einen «Schwanz» mit ein. Worauf Santschi Kallay mit einem Lächeln feststellte: «So viele diskriminierende Wörter um diese Uhrzeit.»

PR-Beraterin Maja Sieber sei nach langem Hin und Her zum Schluss gekommen, dass sie diese Beschwerde «mit Bedauern» nicht unterstützen werde. «Der Auftrag der UBI ist es nicht, sich zu Geschmacks- und Stilfragen zu äussern.» MAZ-Studienleiter Reto Schlatter fand die unterschiedlichen Haltungen interessant und machte im Vorfeld einen Praxistest. «Ich habe den Beitrag einigen Männern gezeigt, auch da gab es keine Einigkeit.» Er stelle Antrag auf Abweisung, «aber mit einem unguten Gefühl».

«Kein Wortspiel à la Bubenstreich»

Nach weiteren kurzen Wortmeldungen hielt Santschi Kallay einen flammenden Schlussappell. «Der einzige Anspruch dieser Szene war, dass man Brüste zeigen darf.» Das sei «kein Wortspiel à la Bubenstreich» gewesen. «Würde man einen Tisch zeigen und ‹Tiiii – telverteidigerfrust› sagen, würde niemand lachen.» Und wieder entschuldigte sich die UBI-Präsidentin für «die Wortwahl um diese Zeit»: «Es würde mich interessieren, wer einen Witz über ‹Piii – pifax› oder ‹Schwaaa – nenkampf› macht und dann darüber lacht.» Die Länge der Szene innerhalb des Beitrags spiele übrigens keine Rolle. «Wenn in einem zehnminütigen Beitrag während zwei Sekunden das ‹N-Wort› genannt wird, die restlichen 9 Minuten und 58 Sekunden sind aber politisch korrekt, dann wäre dieser Beitrag trotzdem rassistisch.»

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Nach gut einer Stunde kam es zur öffentlichen Schlussabstimmung per Handerheben. Santschi Kallay sagte noch vor der Beratung gegenüber persoenlich.com: «Für einmal habe ich kein Bauchgefühl, wie der Fall rauskommt.» Zu Recht: Mit fünf zu vier Stimmen wurde die Beschwerde nur knapp gutgeheissen. Die Szene habe das rundfunkrechtliche Diskriminierungsverbot verletzt, nicht aber den Jugendschutz. Damit folgte die UBI dem Ombudsmann, der bereits im September 2018 eine gleichlautende Beanstandung unterstützte. Das Schweizer Fernsehen muss nun einen Massnahmenbericht zuhanden der UBI verfassen. Es könnte den Fall auch ans Bundesgericht weiterziehen – was hier aber eher unwahrscheinlich ist.

Die an der öffentlichen Beratung anwesende Beschwerdeführerin quittierte das UBI-Urteil mit einem zufriedenen «danke vielmals», bevor sie sich verabschiedete. Referentin Jürgensen hätte nicht geglaubt, dass das Kollegium ihrer Empfehlung folgt, wie sie nach der Verhandlung gegenüber persoenlich.com zugab. Auch Santschi Kallay zeigte sich sichtlich erleichtert über den Ausgang. Nur ein Wunsch der neuen UBI-Präsidentin ging nicht in Erfüllung. In einem Interview sagte sie: «Es täte mich freuen, wenn den öffentlichen Beratungen mehr Publikum beiwohnen würde.» Gekommen waren neun Zuschauer, die meisten davon von SRG und SRF.



Gegenstand der Beratungen vom Freitag war auch der Dokumentarfilm «Willkommen in der Schweiz» sowie ein Beitrag auf RTS. Beide Beschwerden wurden abgewiesen.

 



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