Das Westschweizer Fernsehen TSR hat im Kanton Freiburg eine Klage gegen das Werbefenster der französischen TV-Station M6 eingereicht. TSR klagt auf Verletzung seiner Ausstrahlungssrechte sowie des Wettbewerbsgesetzes. Laut TSR-Generalsekretär Yves Menestrier wurde die Klage in Freiburg eingereicht, weil das M6-Werbefenster dort verbreitet werden soll, wie Menestrier am Freitag der Nachrichtenagentur sda erklärte. Die Klage wurde bereits vor zwei Wochen eingereicht.
Die TSR verlangt, dass das Fenster bis zum Vorliegen eines Gerichtsentscheid geschlossen wird. M6 verletze die Schweizer Senderechte von TSR, indem es über eine spezielles Sendesignal die gleichen Serien ausstrahle wie das Westschweizer Fernsehen, argumentiert die TSR. Die kommerzielle französische TV-Station sendet seit Mitte Januar eine spezielle Version ihres Programms mit einem Schweizer Werbefenster. Bereits die Ankündigung des M6-Fensters hatte beim Westschweizer Fernsehen Befürchtungen geweckt, die Werbeeinnahmen könnten zurückgehen.
Beschwerde in Frankreich
TSR macht geltend, M6 könne sich nicht auf die europäische Konvention über grenzüberschreitendes Fernsehen berufen, welche den freien Empfang von in Nachbarländern produzierten Programmen garantiert. Im vorliegenden Fall handle es es sich um ein speziell für das Westschweizer Publikum hergestelltes Programm. Eine entsprechende Beschwerde ist laut Menestrier auch in Frankreich eingereicht worden. Sie soll den Entscheid des Audiovisuellen Rates CSA aufheben, der M6 erlaubte, über ein zweites Signal zu senden.

