14.05.2014

Ehrverletzungsprozess

"Whistleblower" Rudolf Elmer gegen "Bilanz"

Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung.

Der "Whistleblower" und ehemalige Julius-Bär-Banker Rudolf Elmer ist mit seiner Ehrverletzungsklage gegen einen Journalisten des Wirtschaftsmagazins "Bilanz" gescheitert. Das Bezirksgericht Zürich verfügte die Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung. Es bestätigte am Mittwoch eine entsprechende Meldung der "NZZ".

Elmer hatte im Prozess vom 24. Februar eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen für den "Bilanz"-Journalisten verlangt. Dieser habe ihn Anfang 2010 in einem Artikel massiv in seiner Ehre verletzt, sagte der 58-jährige Elmer, der ohne Rechtsbeistand vor Gericht erschienen war. Der Autor habe ihn noch vor Erhebung einer Anklage wegen Bankgeheimnisverletzung als "gescheiterte Persönlichkeit" und als "Datendieb" bezeichnet und sogar mit "Betrügern" in Verbindung gebracht. Er habe damit eine klare Vorverurteilung vorgenommen, sagte Elmer.

Das Gericht kam damals noch zu keinem Urteil, weil es zunächst die umstrittene Frage der Verjährung klären musste. Elmer vertrat die Ansicht, die Verjährung sei noch nicht eingetreten, weil die  "Bilanz" keine Tageszeitung sei und deshalb nicht der Erscheinungstag, sondern der letzte Verkaufstag entscheidend sei.

Mit Berufung auf das Bundesgericht argumentierte das Bezirksgericht, die Verjährungsfrist beginne für sämtliche Druckerzeugnisse mit dem Tag der Publikation zu laufen. Die vierjährige Verjährungsfrist sei deshalb abgelaufen. Elmer kommt die Klage teuer zu stehen: Er muss die 1500 Franken Gerichtskosten tragen sowie dem Journalisten eine Entschädigung von 8500 Franken zahlen.

Keine Rückweisung ans Bezirksgericht 
Elmer war einst Geschäftsleiter der Julius-Bär-Filiale auf den Cayman Islands. Er sieht sich als Whistleblower, weil er Steuerbehörden in der Schweiz mehrmals Kundendaten zuspielte - in der Hoffnung, dass die Kontoinhaber als Steuerbetrüger bestraft würden. Die Daten wurden aber nicht verwertet. Der Schweiz seien so rund 100 Millionen Franken Steuergelder entgangen, sagte Elmer einmal.

Gegen den Ex-Banker wurde ein Strafverfahren angestrengt. Ein rechtsgültiges Urteil liegt noch nicht vor. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte Elmer im Januar 2011 wegen Drohung, versuchter Nötigung und Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 30 Franken. Sowohl Elmer als auch die Staatsanwaltschaft zogen das Urteil weiter.

Das Obergericht wollte im November 2011 kein Urteil fällen, weil die Anklage unvollständig sei. Es schickte den Fall an die  Staatsanwaltschaft zurück und verlangte Ergänzungen. Elmers Verteidiger beantragte dann, der Fall sei nochmals vom Bezirksgericht zu beurteilen, weil viel Neues in der ergänzten Anklageschrift stehe. Der Antrag auf Rückweisung an die Vorinstanz wurde vom Obergericht nun aber abgelehnt, wie Obergerichts Sprecherin Andrea Schmidheiny auf Anfrage sagte. Wann der Berufungsprozess stattfindet, steht noch nicht fest. (sda)

 


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