25.08.2018

Replay-TV

Widerstand gegen Forderung der TV-Stationen

Die Fernsehstationen verlangen mehr Mitspracherecht beim zeitversetzten Fernsehen und suchen die Unterstützung der Politik. Nun stossen sie auf Gegenwehr von diversen Organisationen. Ab Montag debattiert die Fernmeldekommission des Nationalrats weiter.
Replay-TV: Widerstand gegen Forderung der TV-Stationen
Die Veränderung des TV-Konsumverhaltens bringt neue Debatten mit sich – auch auf politischer Ebene. (Bild: Keystone/Christian Beutler)

Weil Replay-TV-Angebote den Fernsehsender Werbeeinnahmen in Millionenhöhe streitig machen, fordern diese ein stärkeres Mitspracherecht sowie höhere Entschädigunszahlungen. Anfang Juli schien sich ein Erfolg für die TV-Stationen abzuzeichnen: Die Fernmeldekommission des Nationalrats (KVF-N) entschied sich, bei der Revision des Fernmeldegesetzes eine Klausel einzubauen, die es den Fernsehstationen erlauben soll, mit den Anbietern von Replay-TV direkt zu verhandeln (persoenlich.com berichtete).

Heute handeln die Verwertungsgesellschaften mit den Nutzerorganisationen aus, wofür es in welcher Höhe eine Entschädigung gibt. Der neue Passus würde bedeuten, dass die Fernmeldedienstanbieterinnen künftig Programmsignale nur zeitgleich, unverändert und vollständig weiterverbreiten dürfen – es sei denn, der entsprechende Sender stimmt etwas anderem zu.

Die Stiftung für Konsumentenschutz äusserte schon Anfang Juli ihre Bedenken und sprach von einem «Rückschritt in die Steinzeit». Im Hinblick auf die nächste Verhandlungsrunde der KVF-N am Montag und Dienstag bläst den TV-Sendern nun weiterer Gegenwind entgegen, wie die NZZ berichtet: Diverse Organisationen haben sich negativ zur neuen Klausel geäussert, darunter etwa Suisseculture als Dachverband der Kulturschaffenden, die Verwertungsgesellschaften wie Suissimage oder Swissperform, die Dachverbände der Kabelnetzbetreiber und Telekomfirmen sowie die beiden grossen Wirtschaftsverbände Economiesuisse und der Gewerbeverband.

Und sie scheinen mit ihrem Lobbying Erfolg zu haben: FDP-Nationalrat Thierry Burkart stellte einen Rückkommensantrag, um erneut über den umstrittenen neuen Artikel 12e abzustimmen. Im Juli sprach er sich noch mit der Mehrheit der Kommission für die Klausel aus, hatte aber bereits damals eine erneute vertiefte Diskussion verlangt. Angesichts der breiten Gegnerschaft, die sich nun zu Wort gemeldet hat, dürfte er nicht der Einzige sein, der seine Haltung nochmals überdenkt mutmasst NZZ-Bundeshausredaktor Lukas Mäder. (maw)    


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