02.07.2018

Zeitversetztes Fernsehen

Konsumentenschützer warnen vor Abschaffung

Im Parlament gebe es Bemühungen das sogenannte Replay-TV nur noch mit Zustimmung der Fernsehsender zuzulassen. Dies habe weitreichende Auswirkungen auf die Preise und den Fernsehmarkt, warnt die Stiftung für Konsumentenschutz.
Zeitversetztes Fernsehen: Konsumentenschützer warnen vor Abschaffung

Laut der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) stünden im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) Forderungen der zuständigen Kommission im Raum, die eine Gesetzesänderung zur Einschränkung des zeitversetzten Fernsehens vorsehen. Dieses gehöre aber seit Jahren zum standardmässigen TV-Konsumverhalten, argumentiert die SKS. Replay-TV ermöglicht es mit einem kostenpflichtigen Abo Sendungen bis zu sieben Tage später anzuschauen und dabei Werbeblöcke zu umgehen.

Nun seien aber «klammheimlich parlamentarische Bemühungen» am Laufen, um dem Replay-TV auf Gesetzebene einen Riegel zu schieben. Dagegen stemme sich der Konsumentenschutz «vehement».

Wegbrechende Werbeeinnahmen

Die Gegner des Replay-TV seien der Ansicht, dass die schrumpfenden Werbeeinnahmen die Qualität und Vielfalt des TV-Programms gefährden. Die SKS hält dagegen, dass das zeitversetzte Fernsehen den TV-Konsum insgesamt steigere und verweist auf eine Erhebung der Stiftung Werbestatistik Schweiz. Diese zeige, dass der TV-Bereich trotz Einführung von Replay-TV seit 2012 stetig steigende Werbeumsätze erziele.

Falls die Spulfunktionen für Werbeblöcke nur noch mit der Zustimmung des Senders möglich wäre, sei mit weitreichenden Auswirkungen zu rechnen. So sei etwa zu befürchten, dass nur grosse Unternehmer die finanziellen Mittel aufbringen können, um sich von den Sendern die Rechte für Replay-Angebote zu erkaufen. «Spezialisierte Anbieter wie Zattoo, Wilmaa oder Teleboy würden vermutlich vom Markt verschwinden», warnt die Stiftung.

Preisanstiege erwartet

Auch markante Preisanstiege seien zu erwarten, weil die Mehrkosten, die den Unternehmen entstehen, auf den Konsumenten abgewälzt würden. Hinzu komme die Verletzung des Urheberrechts, da der Konsument eigentlich ein gesetzlich verankertes Recht auf Privatkopien habe. Dieses Recht würde ersatzlos gestrichen, so die SKS.

Ferner sei der Ansatz ein Rückschritt in die Steinzeit: «Wer sich eine Sendung zu einem späteren Zeitpunkt anschauen will, müsste diese – wie vor Jahrzehnten – wieder mit dem Videorekorder aufnehmen», heisst es weiter. Paradoxerweise wäre damit das Überspulen von Werbung weiterhin problemlos möglich, betont die SKS.

«Dass in der heutigen Zeit der Digitalisierung über die Einführung einer solchen Regelung überhaupt debattiert wird, ist abstrus», so die rechtliche Leiterin des Konsumentenschutzes, Cécile Thomi. Dies würde ein regelrechter Rückfall in die Steinzeit des Medienkonsums bedeuten und der Kampf um Werbekunden dürfe nicht erneut auf dem Buckel der Konsumenten ausgetragen werden, warnt die SKS. (awp/sda/maw)



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