20.10.2013

Ringier

YB-Sportchef Fredy Bickel zeigt "Blick"-Fussballchef an

Anwalt Matthias Schwaibold gibt sich gelassen.
Wer lügt? Um diese Frage dreht sich seit Jahren ein Streit zwischen YB-Sportchef Fredy Bickel und einem Spielervermittler sowie dem "Blick" auf der anderen Seite. Dabei geht es um ein Vorkaufsrecht, das Bickel 2002 mit dem Spielervermittler vereinbart haben soll. Später musste Bickel den Berner Klub verlassen, kehrte aber 2012 wieder zurück.
 

Er hat stets bestritten, damals einen Vertrag mit einem Vorkaufsrecht unterzeichnet zu haben. Der Vermittler hingegen sagt jetzt, es habe den Deal gegeben, nachdem er ihn anfangs schriftlich verneint hatte. Auch der "Blick" schreibt dies und beruft sich auf einen dem Vernehmen nach gestohlenen Brief von Bickel und dem damaligen YB-Präsidenten an den Spielervermittler.

Staatsanwalt ermittelt
Der Fall erreichte vor wenigen Wochen eine neue Dimension. Wie die "NZZ am Sonntag" schreibt, soll anscheinend der Spielervermittler seinem Gegenpart Bickel Dokumente gegen Geld angeboten haben, die er sonst dem "Blick" weiterreiche. Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft den Vermittler sowie den Sportmanager Erich Vogel in Untersuchungshaft. Sie ermittelt wegen versuchter Erpressung.

Bald könnte eine weitere Strafuntersuchung folgen. Wie Bickels Sprecher Sacha Wigdorovits sagt, befindet sich eine Strafanzeige wegen Ehrverletzung gegen einen "Blick"-Journalisten in Vorbereitung. Wie persoenlich.com weiss, handelt es sich dabei um "Blick"-Fussballchef Andreas Böni. Dieser hatte mit dem Spielervermittler nach dessen Entlassung aus der Untersuchungshaft ein Interview geführt und offenbar weitere Details recherchiert. Gestützt darauf schrieb er, Bickel habe gegenüber der Staatsanwaltschaft ausgesagt, dass er das Dokument zum Vorkaufsrecht unterschrieben habe. Dies habe er zuvor stets abgestritten – zuletzt in einer Zivilklage, die Bickel gegen denRingier-Verlag wegen Persönlichkeitsverletzung im "Blick" eingereicht hatte. Darum titelte der "Sonntags-Blick" am 6. Oktober: "Bickel hat gelogen!"

"Diese Aussage ist ganz klar ehrverletzend. Bickel hat nicht gelogen", sagt Wigdorovits gegenüber der NZZaS. Auf den im "Blick" zitierten Protokollauszug angesprochen sagt er, es gebe keinerlei Widerspruch zwischen den Fakten in der Zivilklage und Bickels Aussage gegenüber der Staatsanwaltschaft.

Anwalt: "Totaler Quatsch"
Laut Strafgesetzbuch wird von einer Strafe abgesehen, wenn der Beschuldigte beweisen kann, dass sein Vorwurf wahr ist oder dass er "ernsthafte Gründe hatte, sie in guten Treuen für wahr zu halten". "Blick"-Anwalt Matthias Schwaibold hält die angedrohte Anzeige darum für einen "totalen Quatsch". Die der Zeitung vorliegenden Dokumente würden für sich sprechen. "Wer tatsächlich ein Lügner ist, den darf man auch als solchen bezeichnen." Fussballchef Andreas Böni wollte sich zur Angelegenheit gegenüber der NZZaS nicht äussern. (NZZaS/eh)

 


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