30.11.2001

Politische Aktion im Radiostudio DRS

Zehn Tage Gefängnis bedingt für Kurden

Richter spricht von "achtenswerten Beweggründen".

Das Basler Strafgericht hat am Donnerstag einen 22-jährigen türkischen Staatsangehörigen wegen versuchter Nötigung und Hausfriedensbruch zu zehn Tagen Gefängnis bedingt verurteilt. Der junge Mann, ein Kurde, hatte sich im April 2001 Zugang zum Basler Studio von Radio DRS verschafft und damit gedroht, sich selber zu verbrennen, falls eine Videokassette über die Missstände in türkischen Gefängnissen nicht veröffentlicht würde. Als ihn ein Radiomitarbeiter aufforderte, das Studio zu verlassen, verbarrikadierte er sich in einem Zimmer, übergoss sich mit einer Flüssigkeit und versuchte erfolglos, sich mit einem Feuerzeug anzuzünden. Der Gerichtspräsident als Einzelrichter verurteilte den Angeklagten wegen versuchter Nötigung und Hausfriedensbruch zu zehn Tagen Gefängnis bedingt. Die Staatsanwaltschaft hatte 30 Tage Gefängnis unbedingt gefordert.

Der Angeklagte habe vor dem politischen Hintergrund der Situation in der Türkei aus achtenswerten Beweggründen gehandelt, begründete der Richter die Reduktion des Strafmasses gegenüber dem Antrag der Anklage. Das Urteil des Strafgerichts wurde in Abwesenheit des Angeklagten verkündet. Der junge Kurde hatte die Aussage zur Person und zur Sache weitgehend verweigert. Die europäischen Staaten seien an der Situation in der Türkei ebenso schuld wie das türkische Regime, sagte er. Er protestiere dagegen, indem er dieses Gericht nicht anerkenne. Nach rund 20 Minuten verliess er den Gerichtssaal, worauf die Verhandlung in seiner Abwesenheit fortgesetzt wurde.



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