25.06.2014

Öffentlichkeitsprinzip

Zugang zu amtlichen Dokumenten wird für Medien billiger

Bundesbehörden müssen Gebühren um mindestens 50 Prozent reduzieren.

Medien müssen künftig weniger bezahlen für den Zugang zu amtlichen Dokumenten. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung geändert. Die neue Regel gilt ab dem 1. September.

Erhebt eine Bundesbehörde eine Gebühr für den Zugang zu amtlichen Dokumenten, muss sie diese künftig bei Gesuchen von Medienschaffenden um mindestens 50 Prozent reduzieren. Wenn das Zugangsgesuch eine besonders aufwändige Bearbeitung erfordert, kann sie auf die Reduktion verzichten.

Reaktion auf Bundesgerichtsentscheid
Mit der neuen Regelung reagiert der Bundesrat auf einen Entscheid des Bundesgerichts von vergangenem Jahr. Das Bundesgericht hatte die Beschwerde einer Zeitschrift gegen die Gebührenerhebung teilweise gutgeheissen.

Der Bundesrat sei der Ansicht, dass die neue Regelung das öffentliche Interesse nach Zugang der Medien zu amtlichen Dokumenten angemessen berücksichtige und dem Beitrag der Medien zur freien Meinungsbildung Rechnung trage, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Gleichzeitig berücksichtige sie den Aufwand und die Kosten der Behörde für die Bearbeitung eines Gesuchs. (sda)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen
Neue Podcast-Folge: Jetzt reinhören