08.03.2017

Familie und Karriere

Zwei Tage bis vier Wochen bezahlter Vaterschaftsurlaub

Die NZZ überarbeitet das Familienreglement und gewährt neu einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub sowie unbezahlte Elternzeit. Wie familienfreundlich sind andere Medienhäuser? persoenlich.com hat bei Tamedia, Ringier, AZ Medien, Radio Zürisee, WOZ und SRF nachgefragt.
Familie und Karriere: Zwei Tage bis vier Wochen bezahlter Vaterschaftsurlaub
Mitarbeiter haben künftig Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub: Ein Redaktor der «NZZ am Sonntag». (Bild: Keystone)
von Michèle Widmer

Tamedia – Nicole Bänninger, Unternehmenskommunikation

Bildschirmfoto 2017-03-08 um 14.18.50

«Bei der Geburt der eigenen Kinder erhalten Väter bei Tamedia fünf Freitage. Darüber hinaus können sie eine zusätzliche Woche unbezahlten Urlaub beziehen. Zudem haben alle Tamedia-Mitarbeitenden grundsätzlich die Möglichkeit auf unbezahlten Urlaub (maximal sechs Monate), sofern es die betriebliche Situation erlaubt. Es ist uns ein Anliegen, unsere Mitarbeitenden so weit wie möglich bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. So können beispielsweise auch Kadermitarbeitende in einem Teilpensum arbeiten. Auch Jobsharing in Leitungspositionen ist bei Tamedia möglich, so unter anderem bei einer ZRZ-Regionalredaktion.»






Ringier – Danja Spring, Kommunikationschefin a.i.

Bildschirmfoto 2017-03-08 um 14.15.54

«Seit April 2014 gewährt Ringier den Mitarbeitern bei Geburt eines Kindes fünf Tage Vaterschaftsurlaub, die während des ersten Lebensjahres des Kindes bezogen werden können. Als Arbeitgeber wollen wir jungen Familien und deren Bedürfnisse nach der Geburt eines Kindes nachkommen. Diese fünf Tage können mit unbezahltem Urlaub oder Ferien – in Absprache mit dem Vorgesetzten – kombiniert werden. Grundsätzlich haben alle Mitarbeitenden (unabhängig von der Geburt eines Kindes) die Möglichkeit bis zu einer Dauer von maximal sechs Monaten unbezahlten Urlaub zu beantragen. Voraussetzung ist, dass es die Arbeitssituation zulässt. Auch Jobsharing auf Kaderstufe ist bei Ringier möglich. Bei der Blick-Gruppe teilen sich zwei Männer die Ressortleitung Politik. Beide Teilzeit, beides Familienväter. Danebst bietet der Verlag weitere familienfreundliche Angebot wie 16 Wochen Mutterschaftsurlaub (zwei Wochen mehr als gesetzlich vorgeschrieben) mit Bezahlung von 100 Prozent des Lohns. Auf Wunsch kann anschliessend an den Mutterschaftsurlaub ein Monat unbezahlter Urlaub bezogen werden.»




AZ Medien – Monica Stephani, Leiterin Kommunikation

qftyqnz2zkpfcqr8x9l6bx48wntmdh0u

«Bei den AZ Medien gibt es bereits seit mehreren Jahren einen viertägigen Vaterschaftsurlaub. Die Mitarbeitenden haben nach der Geburt eines Kindes die Möglichkeit einen unbezahlten Urlaub von einer Woche bis zu drei Monaten zu nehmen. Die Dauer wird in Absprache mit dem jeweiligen Vorgesetzten bestimmt. Kehren die Mitarbeitenden nach der Pause zurück, ist bei den AZ Medien Jobsharing möglich, auch in den Kaderstellen. Zudem erhalten die Mütter während des 16-wöchigen Mutterschaftsurlaubs (zwei Wochen mehr als gesetzlich vorgeschrieben) die volle Lohnzahlung sowie einen Gutschein im Wert von 150 Franken.»






Radio Zürisee – Tony Immer, Geschäftsleiter

Bildschirmfoto 2017-03-08 um 16.10.25

«Frischgebackene Väter haben bei Radio Zürisee Anspruch auf zwei Freitage. Unbezahlter Urlaub ist bei uns absolut möglich, nicht nur für Eltern. Wir konnten Wünsche nach längeren unbezahlten Ferien von zwei Wochen bis viereinhalb Monaten immer wieder erfüllen. Auch gewünschte Pensenreduktionen, zum Beispiel aufgrund von Mutterschaft, konnten wir bisher immer gewährleisten. Auch auf Kaderstufe sind reduzierte Pensen möglich. So arbeitet unsere Chefredaktorin seit ihrer Babypause in einem Pensum von 70 Prozent, ich selbst bin als Geschäftsleiter zu 60 Prozent für Radio Zürisee angestellt.»




«Wochenzeitung» – Susan Boos, Chefredaktorin

susan-boos

«Genossenschafter, die Vater werden, können seit 2012 auf Wunsch im Geburtsjahr des Kindes vier Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub beziehen. Dabei dürfen die Jahresferien von acht Wochen nicht überschritten werden. In diese Zeit werden 90 Prozent des Lohnes bezahlt. Früher verliessen werdende Väter oft die WOZ, seit unsere Löhne besser sind, passiert das kaum mehr. Genossenschafterinnen haben bei Geburt eines Kindes Anspruch auf vier Monate Mutterschaftsurlaub, wovon mindestens drei Monate nach der Geburt bezogen werden. Sie erhält in dieser Zeit 90 Prozent des bisherigen Lohnes. Nicht nur Eltern, alle können unbezahlten Urlaub nehmen, wenn es mit dem Ressort oder der Abteilung abgesprochen ist und rechtzeitig eine geeignete Stellvertretung organisiert wird. Da wir keine klassischen Hierarchien haben, sind fast alle Funktionen, die man in anderen Betrieben als Kaderstellen bezeichnen würde, mehrfach besetzt. Die Redaktionsleitung agiert im Alltag in einem Dreier-Gremium, das allen Beteiligten erlaubt, auch mal eine Auszeit zu nehmen. Zudem arbeiten fast alle 80 Prozent, was Frauen wie Männern ermöglicht, sich regelmässig um ihre Kinder zu kümmern. Zusätzlich zu den gesetzlichen kantonalen Kinderzulagen werden Genossenschaftsmitgliedern folgende freiwilligen Kinderzulagen bezahlt: 300 Franken für das erste, 200 Franken für das zweite und 100 Franken für jedes weitere Kind.»




Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) - Andrea Wenger, Leiterin Media Relations

Bildschirmfoto 2017-03-08 um 15.36.16

«Im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrags gibt es bei der SRG und damit auch bei SRF seit 2009 zehn Tage Vaterschaftsurlaub. Dass beide Elternteile nach der Geburt eines Kindes Zeit mit den Kindern verbringen wollen, ist heute eine Selbstverständlichkeit. Über Anträge von Eltern für unbezahlte Ferien wird von Fall zu Fall entschieden. Wenn die längere Abwesenheit im Alltag aufgefangen werden kann, wird der unbezahlte Urlaub im Normalfall bewilligt. Möglich ist es beispielsweise, den 13. Monatslohn in Ferien umzuwandeln oder zusätzlich unbezahlten Urlaub zu nehmen. Für Kadermitarbeitende wird, wenn der Betrieb es erlaubt, Teilzeitarbeit angeboten. Ein Jobsharing im Kader wäre grundsätzlich vorstellbar, wenn die betrieblichen Voraussetzungen gegeben sind. SRF unterstützt Teilzeitarbeit bei Frauen und Männern, rund 70 Prozent der Mitarbeiterinnen arbeiten Teilzeit, bei den Männern liegt der Anteil bei rund 50 Prozent. Ausserdem gibt es neben Kinderzulagen auch eine Geburtenzulage und eine Betreuungszulage sowie teilweise einen Beitrag an die ausserfamiliäre Kinderbetreuung. Flexible Arbeitszeiten sind, wenn betrieblich machbar, ebenfalls möglich.»







Neben diesen Antworten aus den Verlagen interessiert auch die Regelung im eigenen Haus, bei «persönlich» und persoenlich.com.

persönlich Verlag – Verleger und Chefredaktor Matthias Ackeret

Bildschirmfoto 2017-03-08 um 14.44.47

«Wir haben keine spezielle Vaterschaftsregelung, da wir in den letzten 15 Jahren niemals mit einer solchen Konstellation konfrontiert waren. Als Verleger aber könnte ich mir – nicht zuletzt aus Gründen der Gleichbehandlung der Geschlechter – eine solche Regelung vorstellen. Nur darf sie nicht zulasten des Geschäftsbetriebes und der anderen Angestellten gehen. Wir hatten schon mehrere Mitarbeiter, die unbezahlten Urlaub genommen haben. Aktuell absolviert unsere Grafikerin einen dreimonatigen Sprachaufenthalt im Ausland. Dies wirkt sich meiner Meinung nach positiv auf die Mitarbeiterzufriedenheit und -Treue aus. Ein familienfreundliches Modell, welches wir praktizieren, ist die Möglichkeit von Home Office. Allerdings darf das Geschäft nicht darunter leiden. Die besten sozialen Modelle nützen nichts, wenn sie den Betrieb der Firma stören.»




Anlass zu dieser Umfrage gab die Initiative «Familie im Fokus», welche die NZZ-Mediengruppe am Mittwoch an den Standorten Luzern, Zürich und St. Gallen vorgestellt hat (persoenlich.com berichtete). Nebst den hier antwortenden Verlagen, wurden auch die «Weltwoche» und sowie das Eltern-Magazin «Fritz und Fränzi» angefragt.



Newsletter wird abonniert...

Newsletter abonnieren

Wollen Sie Artikel wie diesen in Ihrer Mailbox? Erhalten Sie frühmorgens die relevantesten Branchennews in kompakter Form.

Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240424

Die Branchennews täglich erhalten!

Jetzt Newsletter abonnieren.