04.02.2025

Fake*away

Anwaltsverbund expandiert in die Schweiz

Die Juristinnen und Juristen sind auf die Beseitigung von unzulässigen Online-Bewertungen spezialisiert.

Spätestens seit Abschaffung des Fact-checking beim Tech-Konzern Meta ist klar: Die Qualitätssicherung bei Social-Media-Plattformen ist auf dem Rückzug. Der unkontrollierten Verbreitung von Unwahrheiten und Desinformation wird damit Tür und Tor geöffnet. Vor diesem Hintergrund expandiert der Anwaltsverbund Fake*away in die Schweiz.

In Zürich stösst die Medienanwältin Sandra Hanhart dazu. Sie ist Inhaberin der Kanzlei Hanhart Law. Ihre Schwerpunkte liegen im Medien-, Immaterialgüter, IT- und Datenschutzrecht.

Fake*away wurde vor fünf Jahren in Deutschland aus der Erkenntnis heraus entstanden, dass viele Unternehmen nicht wissen, dass und wie sie gegen falsche und manipulierte Online-Bewertungen vorgehen können.

«In der Schweiz existieren bisher ganz wenige Gerichtsentscheide zur Haftung von Bewertungsplattformen», wird Medienanwältin Sandra Hanhart zitiert. «Dabei ist die Ausgangslage aufgrund unseres Zivilgesetzbuches weitgehend die gleiche wie in Deutschland: Verbreitet eine Bewertungsplattform herabsetzende Sachbehauptungen, wirkt sie an einer Persönlichkeitsverletzung zu Lasten des betroffenen Unternehmens mit.» (pd/spo)


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