17.11.2011

Zürcher Stadtpolizei

Erweitert Internet-Fahndung

Führt eine "Pixel-Phase" ein.

Die Zürcher Stadtpolizei erweitert ihre Internet-Fahndung um eine "Pixel-Phase". Damit will sie vermeiden, dass schon identifizierte Verdächtige an den Internet-Pranger gestellt werden. Dies war bei der aktuellen Fahndung zwei Personen passiert. Neu umfasst die Internet-Fahndung drei Phasen, wie die Stadtpolizei am Donnerstag mitteilte: Die Polizei kündigt wie bisher an, dass sie an einem bestimmten Tag Bilder von so und so vielen Verdächtigen zur Identifikation ins Netz stellt. Wer sich in der angekündigten Frist selbst meldet, kann so die Veröffentlichung seines Konterfeis abwenden.

Neu folgt nun die "Pixel-Phase": Ab dem angekündigten Datum sind die Bilder der Gesuchten im Netz aufgeschaltet, allerdings mit verpixelten - also unscharf gemachten - Gesichtern. Wer argwöhnt, er sei unter den Gesuchten, kann nachschauen. Meint er, sich zu erkennen, kann er sich melden. Falls die Annahme stimmt, wird sein Bild entfernt, ohne dass Aussenstehende sein Gesicht sehen konnten.

Nach einigen Tagen folgt dann die nächste (bisher zweite) Fahndungsstufe: Die bis anhin unkenntlichen Gesichter werden kenntlich gemacht und sind nun öffentlich einsehbar. Hier gilt wie bisher: Sobald jemand identifiziert ist, wird sein Bild aus der Fahndungs-Galerie genommen. Beschlossen wurde die zusätzliche Phase vom Zürcher Polizeivorsteher Daniel Leupi (Grüne) im Einvernehmen mit dem leitenden Oberstaatsanwalt Andreas Brunner. Grund war eine Panne bei der laufenden Internet-Fahndung: Bilder von zwei Verdächtigten wurden ins Netz gestellt, obwohl die beiden bereits identifiziert waren, wie es in der Mitteilung heisst.

Am letzten Montag schaltete die Stadtpolizei Bilder von 15 Personen auf, die sie verdächtigt, im September an den gewalttätigen Ausschreitungen am Central beteiligt gewesen zu sein. Am Freitagmittag waren es noch fünf. Internet-Fahndungen sind rechtlich als letztes Mittel der Fahndung zugelassen. Häufig steht der Polizei umfangreiches Foto- und Videomaterial zur Verfügung. Dennoch können jeweils nicht alle abgebildeten Personen identifiziert werden. Die Staatsanwaltschaft muss jeweils der Polizei den Auftrag zur Internet- Fahndung erteilen. Die Zürcher Stadtpolizei hat laut Mitteilung bisher dreimal einen solchen Auftrag erhalten. Jedesmal ging es um gewalttätige Ausschreitungen. (sda)


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