Auch dürfen sie ihre Texte nicht fortlaufend aktualisieren, solange sie sich im Amthaus aufhalten. Das geht aus einem Beschluss des Regionalgerichts Bern-Mittelland hervor, der am Montag vor Prozessbeginn den Medienschaffenden ausgehändigt wurde.
An den ersten beiden Verhandlungstagen stehen Zeugenbefragungen auf dem Programm. Eine mediale Echtzeit-Berichterstattung berge die Gefahr, dass Zeugen und Auskunftspersonen beeinflusst werden könnten, heisst es in dem Beschluss. Dies widerspreche dem Interesse an einer möglichst unverfälschten Wahrheitsfindung.
Die Einschränkung sei für Medienschaffende zumutbar. Die zusammenfassende Berichterstattung stehe ihnen ja weiterhin offen. Zudem betreffe die Einschränkung nur die ersten beiden Tage der Hauptverhandlung, an denen die Gefahr einer Beeinflussung von Zeugen am höchsten sei.
Name nicht freigegeben
Das Gericht hielt in dem Beschluss weiter fest, dass der Name des beschuldigten Arztes nicht freigegeben worden sei. Zwar sei er im Jahr 2023 von Medien genannt worden. Zu diesem Zeitpunkt sei der Beschuldigte aber noch aktiv als Arzt tätig gewesen. Mittlerweile befinde er sich im Ruhestand.
Zudem sei er keine allgemein bekannte Person des öffentlichen Interesses, wie dies etwa bei einem politischen Amtsträger der Fall wäre.
Obergericht eingeschaltet
Die Tamedia-Zeitungen wehren sich dagegen, dass sie den Namen des Arztes nicht mehr nennen sollen. Sie haben am bernischen Obergericht eine Beschwerde mit superprovisorischem Antrag eingereicht. Ziel der Eingabe ist, dass die Pflicht zur anonymisierten Berichterstattung einstweilen nicht anwendbar ist.
Die Auflage an die Gerichtsberichterstatter, den Namen des Arztes nicht zu nennen, widerspreche der allgemeinen Medienpraxis der letzten Jahre, macht Tamedia geltend. Zudem sei der Arzt durchaus eine öffentliche Person, heisst es in der Beschwerde, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt. (sda/nil)

