18.09.2025

Demokratieförderung

Nationalrat will in politische Bildung investieren

Im Rahmen einer kleinen Reform der politischen Rechte soll auch die Demokratieförderung gestärkt werden. Die Vorlage geht nun in den Ständerat.

Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die Stärkung der Demokratieförderung: Der Nationalrat hat die Vorlage um einen Artikel zur politischen Bildung ergänzt. Demnach soll der Bund Massnahmen zur Demokratieförderung ergreifen können. Hierzu gehören insbesondere das Bereitstellen von Informationsangeboten, die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Rahmen von Demokratieförderungsprojekten. Der Bund soll auch privaten gemeinnützigen Trägerschaften Finanzhilfen gewähren können für die Durchführung von Projekten der politischen Bildung und der Demokratieförderung.

Versuche zum elektronischen Unterschriftensammeln

Weitere wichtige Punkte der Reform umfassen die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Versuche zum elektronischen Unterschriftensammeln (E-Collecting) bei Referenden und Initiativen sowie Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen beim Abstimmen. Blinde und sehbehinderte Personen sollen künftig mittels spezieller Abstimmungsschablonen selbstständig und unter Wahrung des Stimmgeheimnisses abstimmen können.

Die SVP stellte sich als einzige Fraktion grundsätzlich gegen die Vorlage, insbesondere wegen des E-Collecting. «Eine Initiative und ein Referendum ist mehr als ein Klick im Internet», argumentierte SVP-Nationalrat Benjamin Fischer aus Zürich.

Die Reform sieht auch vor, dass Abstimmungstermine künftig grundsätzlich chronologisch nach Einreichungsdatum festgelegt werden sollen, um politisch motivierte Manöver bei der Terminplanung zu vermeiden. (sda/nil)


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