01.12.2021

Öffentlichkeitsgesetz

Parlament will kostenlose Einsicht

Amtliche Dokumente der Bundesverwaltung sollen grundsätzlich kostenlos eingesehen werden können. Anders als in der Praxis gelebt ist heute im Gesetz festgehalten, dass für die Einsicht in der Regel Kosten erhoben werden müssen. Das Parlament will das nun ändern.

Am Mittwoch ist nach dem Nationalrat auch der Ständerat auf eine entsprechende parlamentarische Initiative eingetreten. Der Entscheid fiel mit 25 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Staatspolitische Kommission soll dafür nun eine entsprechende Vorlage ausarbeiten. Gesuche sollen künftig nur noch dann kostenpflichtig sein, wenn sie für die Bundesverwaltung einen besonders hohen Aufwand bedeuten.

Heidi Z'graggen von der Staatspolitischen Kommission sagte, dass bereits heute in über 97 Prozent der Fälle keine Gebühr erhoben werde. Allerdings wolle die vorberatende Kommission die Änderung verhindern, damit die heutige Regelung beibehalten und das Verursacherprinzip angewandt werden könne, so Z'graggen.

Anstieg der Gesuche befürchtet

Die Kommission befürchte zudem, dass es durch einen Wechsel zu einem hohen Anstieg der Gesuche und insbesondere einem Anstieg von aufwändigen Gesuchen komme. Der Berner Hans Stöckli (SP/BE) entgegnete, dass sein Kanton diesen Paradigmenwechsel bereits vorgenommen habe und es zu keinem Anstieg gekommen sei.

Die Mehrheit stimmte schliesslich für die Änderung. Auch der Bundesrat begrüsste die Neuregelung. «Der Paradigmenwechsel entspricht der gelebten Praxis», fasste Justizministerin Karin Keller-Sutter zusammen.

Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP/TG) zurück, der beide Parlamentskommissionen Folge gaben. Der Nationalrat hatte der Vorlage im März ebenfalls zugestimmt. Der Ständerat hatte die Vorlage in einer früheren Beratung noch abgelehnt.

Öffentlich, was nicht geheim ist

Das Einsichtsrecht steht allen zu, ohne dass sie ein besonderes Interesse nachweisen müssen. Auch etwa in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden sowohl von privaten Personen als auch von Medienschaffenden zahlreiche Dokumente unter anderem des Bundesamts für Gesundheit (BAG) herausverlangt.

Grundlage ist das Öffentlichkeitsgesetz, das seit 1. Juli 2006 in Kraft ist und den Zugang zu amtlichen Dokumenten der Verwaltung für alle regelt. Mit dem Gesetz gilt der Grundsatz, dass beim Bund öffentlich sein soll, was nicht ausdrücklich geheim ist. Zuvor hatte als geheim gegolten, was nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben worden war.

Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch und das Recherche-Netzwerk investigativ.ch reagieren in einer Mitteilung «hocherfreut» über diese Kehrtwende im Ständerat. «Auch aus der Sicht von Bürgerinnen und Bürgern ist der Entscheid erfreulich. In den vergangenen Monaten ist zwischen einem erstaunlich grossen Teil der Bevölkerung und der Verwaltung ein Graben sichtbar geworden», heisst es darin. In dieser Situation sei es nicht opportun, die Zugänglichkeit der Verwaltung mittels Gebühren zu erschweren. Die Öffentlichkeitsgesetze von Bund und Kantonen hätten zum Ziel, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Staat zu stärken. (sda/cbe)



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