28.01.2026

Presseförderung

Private Zustelldienste sollen erlaubt sein

Die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse soll künftig auch dann finanzielle Unterstützung erhalten, wenn private Anbieter die Publikationen zustellen.

Bisher ist dies nur bei Zustellung durch die Schweizerische Post der Fall. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zur Teilrevision des Postgesetzes eröffnet, heisst es in einer Mitteilung. Der Bund unterstützt den Versand von Mitgliedschafts- und Stiftungspresse jährlich mit 20 Millionen Franken.

Dieser Beitrag geht an die Post und wird als Vergünstigung an anspruchsberechtigte Herausgeber weitergegeben. Bei Zustellung durch private Unternehmen gibt es bisher keine Verbilligung, was die Wahlfreiheit der Herausgeber einschränkt und den Wettbewerb verzerrt.

Künftig soll es keine Rolle mehr spielen, ob die Zeitungen und Zeitschriften von der Post oder von einem privaten Anbieter befördert werden. Die Bundesbeiträge müssen von den Zustellorganisationen vollumfänglich an die Herausgeber weitergegeben werden. Die Gesetzesänderung verlangt eine Registrierung privater Anbieter, verbunden mit Pflichten in den Bereichen Rechnungswesen, Preisfestsetzung und Auskunftserteilung.

Mit der Vorlage setzt der Bundesrat eine Motion der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen um. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Mai. (pd/spo)


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