21.01.2020

Social Media

Regeln für bundesrätliche Tweets und Posts

Wie sollen Regierungsmitglieder und Verwaltungseinheiten die sozialen Medien nutzen? Der Bundesrat lässt eine Strategie sowie Leitlinien dazu erarbeiten. Bis Ende März 2021 soll der Bericht vorliegen.
Social Media: Regeln für bundesrätliche Tweets und Posts
Wie sollen Regierungsmitglieder auf den sozialen Medien kommunizieren? Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga wird mit ienem Smartphone fotografiert. (Bild: Keystone/Anthony Anex)

Der Bundesrat will klarer festlegen, wie die einzelnen Regierungsmitglieder und Verwaltungseinheiten soziale Medien nutzen sollen. Er lässt eine Strategie und Leitlinien ausarbeiten.

Bis Ende März 2021 soll ein Bericht dazu vorliegen, wie der Bundesrat am Dienstag mitteilte. Er hatte an seiner Sitzung von vergangener Woche Empfehlungen der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission (GPK) angenommen.

Diese war zum Schluss gekommen, dass die Bundesverwaltung in der Kommunikation gute Arbeit leiste. Der Bund informiere angemessen und zweckmässig. Verbesserungsmöglichkeiten sah sie aber bei den sozialen Medien.

Grosse Unterschiede

Diese gehörten zu den wichtigsten Kommunikationsmitteln der Gegenwart, hielt die GPK fest. Zwar nutzten alle Departemente und auch die meisten untersuchten Verwaltungseinheiten mindestens einen bekannten Kommunikationskanal wie Twitter, Facebook, YouTube oder Instagram. Es seien aber grosse Unterschiede beim Auftritt auf diesen Plattformen erkennbar.

Die GPK forderte den Bundesrat auf zu klären, welche Plattform für welche Art von Informationen verwendet werden soll. Das will der Bundesrat nun tun: Er hat die Bundeskanzlei zusammen mit der Konferenz der Informationsdienste den Auftrag erteilt, eine Strategie sowie Leitlinien für den Einsatz sozialer Medien zu erarbeiten.

Weiter lässt er prüfen, ob es neben dem Zentrum für elektronische Medien des Verteidigungsdepartements (VBS) noch weitere Verwaltungseinheiten gibt, die für die Kommunikationsabteilungen aller Departemente gewisse Aufgaben übernehmen könnten.

Kosten beobachten

Angenommen hat der Bundesrat auch eine Empfehlung zur Kostenerfassung. Er lässt prüfen, ob mit der Wegleitung der Eidgenössischen Finanzverwaltung sämtliche Kosten richtig erfasst werden. Zudem begleite er die Kostenentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit weiterhin eng, schreibt der Bundesrat. Er weist darauf hin, dass die Ausgaben dafür in der Staatsrechnung gesondert ausgewiesen würden. Sie seien in den letzten zehn Jahren stabil geblieben, obwohl die Anforderungen an die Kommunikation gestiegen seien und die Informationskanäle zugenommen hätten.

Anderes erachtet der Bundesrat als bereits erfüllt. So verfügten inzwischen alle Departemente über ein Kommunikationskonzept, das Kompetenzen, Prozesse und Ziele regle, schreibt er. Zudem habe die Bundesverwaltung die Zahl ihrer Magazine und Zeitschriften reduziert. (sda/wid)



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