06.06.2005

Klaus J. Stöhlker

Wegen übler Nachrede verurteilt

Exit zu Unrecht der "Gschäftlimacherei" bezichtigt.

Der Zürcher PR-Berater Klaus J. Stöhlker ist der üblen Nachrede gegenüber der Sterbehilfeorganisation Exit und deren Pressesprecher Andreas Blum schuldig. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn zu einer Geldbusse von 5000 Franken.

In seinem am Montag veröffentlichen Urteil hält der Einzelrichter zudem fest, Stöhlker habe den beiden klagenden Parteien eine gemeinsame Prozessentschädigung von 4000 Franken zu entrichten. Obendrein muss er die Gerichtskosten in Höhe von mehr als 3700 Franken tragen.

Anlass zur Klage waren Äusserungen des heute 63-Jährigen in einer Diskussionssendung von Tele Züri vom 23. Februar 2003. Er bezeichnete damals die Sterbehilfeorganisation als fragwürdige Organisation und bezichtigte sie und Blum der Geschäftemacherei mit dem Sterben.

Unter anderem kritisierte er, Blum erhalte für seine Tätigkeit als Pressesprecher der Organisation 300'000 Franken. Dies war eine ganz falsche Zahl: Sie galt für den gesamten Vorstand und nicht für Blum allein, der nur 50'000 Franken erhält. Für diesen Fehler hat sich Stöhlker beim ehemaligen Radiodirektor Blum entschuldigt.



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240425