TV-Kritik

Hitziger «Medienclub» um Spiess-Hegglin

Der Fall um die ehemalige Zuger Kantonsrätin, Jolanda Spiess-Hegglin, ihren Parlamentskollegen Markus Hürlimann und intime Vorkommnisse an der Landammann-Feier ist seit Jahren landesweit bekannt. «Blick» hatte am 24. Januar 2014 als erste Zeitung darüber berichtet und wurde letzte Woche vom Zuger Kantonsgericht wegen Persönlichkeitsverletzung verurteilt (persoenlich.com berichtete). Drei von fünf Begehren von Spiess-Hegglin wurden abgelehnt.

Jetzt gab das Gerichtsurteil auch im «Medienclub» zu reden. Spiess-Hegglin wollte nicht in die Sendung, sie äusserte sich in Einspielern. Ringier hatte sich schriftlich abgemeldet. Der Verlag prüfe derzeit, ob er beim Zuger Obergericht Berufung einlegen werde. «Tages-Anzeiger»- Redaktorin Claudia Blumer machte gleich zu «Club»-Beginn eine klare Aussage: «Es ist ein Grenzfall, ich hätte einen Freispruch begrüsst. Das Klima in der Schweiz ist medienfeindlich." Und: "Druckversuche von Anwälten gehören bei uns zum Alltag.» Für Rena Zulauf, Anwältin von Spiess-Hegglin, sind solche Aussagen «unjournalistisch». Über den Fall ihrer Klientin sagte sie: «Man weiss nicht, was passiert ist.»

Für «Blick» und die Journalisten sprang Peter Rothenbühler in die Bresche – er tat dies wie immer deutsch und deutlich. Der Publizist: «Ich hätte diese Geschichte ebenfalls gebracht, ohne Bedenken. Es ist sehr raffiniert, wie Spiess-Hegglin mit Hilfe ihrer Anwältin alle Spiesse umdrehen konnte. Sie verlangt eine Rehabilitierung. Warum denn? Spiess-Hegglin hat einen Kollegen beschuldigt, sie geschändet zu haben und dann mit ihrem Mann die K.-o.-Tropfen erfunden. Das wirkliche Opfer, der einzige mit geschädigtem Ruf, ist Markus Hürlimann!» Rothenbühler ging noch weiter: «Diese Frau inszeniert sich seit Jahren als Opfer. Spiess-Hegglin hat die Geschichte inszeniert und immer weitergezogen. Sie ist daran interessiert, immer in den Medien präsent zu sein!»

Viele Zuschauer haben wohl Augen und Ohren nicht getraut, als der freie Journalist Hansi Voigt (Ex-«20 Minuten», Ex-Watson) zum Zug kam. Dieser versuchte, die Wirkung von K.-o.-Tropfen zu erklären und griff neben «Blick» auch immer wieder Claudia Blumer und Tamedia an. Voigt sass direkt neben Zulauf und nickte deren Aussagen ab, als wäre er der Assistent der Anwältin. Gute Frage von Moderator Franz Fischlin an den Journalisten: «Wurden Sie vom Saulus zum Paulus?» Voigt war nämlich Online-Chef von «20 Minuten», als in dem Blatt die Kampagne gegen Carl Hirschmann lief. Voigt redete sich heraus: «In diesem Fall habe ich wenig Dreck am Stecken. Das war eine Print-Geschichte.» Ausserdem habe ihn die ganze Geschichte um Spiess-Hegglin und sein Interview mit deren Ehemann «verändert»...

Voigt ist es auch, der zum Thema Gewinnabschöpfung im Auftrag der Klägerin Berechnungen angestellt hat.  Er kam dabei auf rund 1,3 Millionen Franken Umsatz, den «Blick» mit dem Namen Spiess-Hegglin gemacht habe. Rothenbühler: «Diese Rechnung ist Hafenkäse!» Spiess-Hegglin im Einspieler dazu: «Die Frage muss geklärt werden, ob ein Verlag mit Persönlichkeitsverletzung Geld verdienen und es behalten darf!»

Auch der Zürcher Psychiater Mario Gmür schüttete gegen Schluss Gülle über «Blick»: «Es war eine  schlüfrig-spekulative Medienkampagne, die über Jahre lief. Das ist der Stil von ‹Blick›. ‹Blick› ist wie ein Rückfall-Delinquent, der immer wieder vor Gericht erscheint.» Voigt: «Notorisch!»


René Hildbrand
René Hildbrand ist Journalist, langjähriger Fernsehkritiker und Buchautor. Während 27 Jahren war er für «Blick» tätig, danach Chefredaktor von «TV-Star».

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KOMMENTARE

Jolanda Spiess-Hegglin
17.05.2019 11:09 Uhr
Die Herren Rothenbühler, Zimmermann und Hildebrand, ich kenne Sie nicht, habe bis vor Kurzem noch nie was von Ihnen gehört oder gelesen. Das liegt wohl daran, dass ich mich gern vorwärts orientiere, mir eine Diversität von Meinungen wichtig ist, sowie Hassreden und Ausgrenzungen von Minderheiten im Grundsatz verurteile. Sie schreiben immer und immer wieder über mich, oder geben in Fernsehsendungen Auskunft. Sie geben dabei vor, zu wissen, was sich in jener Nacht im Dezember 2014 in Zug abspielte. Ich frage Sie: stand ich unter Drogeneinfluss? Genauso wie der ehemalige Kantonsratskollege, der ebenfalls einen absoluten Filmriss hatte? Was könnten das für Drogen gewesen sein? Es konnte nichts nachgewiesen werden. Nicht einmal Alkohol fand sich in meinem Blut. Und wo war ich, zwischen 1 Uhr und 3 Uhr morgens, als mich mein Mann danach völlig verwirrt zu Hause auffand. Spital, Polizei, Gerichte. Niemand weiss das - ausser Ihnen! Was ich aber weiss: Ich habe den Kantonsratskollegen nicht angezeigt. Ich habe nicht behauptet, er hätte mich vergewaltigt. Ich bin nicht von mir aus an die Öffentlichkeit gegangen. Trotzdem behaupten Sie das Gegenteil von dem, was längst gerichtlich aktenkundig ist. Sie lügen! Warum? Ihre Texte kommen im Stil jener Mails daher, welche man in der Wut schreibt, dann aber beschliesst, nochmals darüber zu schlafen. Am nächsten Tag ist man jeweils wahnsinnig froh, hat man den Text nicht abgeschickt und löscht ihn. Sie hingegen finden bei ihren Kolumnen und Kommentaren die Delete-Taste nicht. Sie lassen es laufen. Vermutlich auf ein bisschen wärmende Aufmerksamkeit hoffend. Ich kommentiere auch immer gern und grosszügig alles, was ich besser weiss. Wenn ich aber von etwas keine Ahnung habe, halte ich mich zurück. Sie machens umgekehrt. Sie kommentieren seit Jahren alles, wovon Sie keine Ahnung haben. Sie haben es damit sogar geschafft, eine zeitlang die Beweislast umzukehren. Die Öffentlichkeit hat mich verurteilt. Sie haben ein Bild von mir geschaffen, das nicht stimmte. Ich musste das Gegenteil beweisen. Aber wissen Sie was: Ich glaub ich bin drauf und dran, das zu schaffen. Ihre Verstrickungen widern mich an. Der eine kotzt in der Weltwoche über mich runter, obwohl das Urteil im Berufungsprozess gegen den Kollegen, der in erster Instanz haushoch verloren hat, ansteht. Im Branchenblatt eilt der pensionierte Blick-Kollege seinem Ex-Kollegen von der Schweizer Illustrierten, der sich am Vortag im Fernsehen vor laufender Kamera lächerlich gemacht hat, zu Hilfe. Ihr deckt euch gegenseitig und versucht dabei, den Journalismus in Geiselhaft zu nehmen. Aber das wird nicht gelingen. Die Zeiten haben sich geändert. Auch an das Urteil gegen Ringier würde ich mich gewöhnen. Unter uns: wenn ein Gericht, übrigens mit einer bürgerlichen Dreierbesetzung SVP/FDP/SVP, ein sehr, sehr klares Urteil fällt und eine Genugtuung in Rekordhöhe spricht, würd ich nicht reflexartig «Fehlurteil!» schreien. Ein solch kindliches Verhalten kenne ich sonst nur noch von Donald Trump. Erst skandalisiert ihr mich, jetzt skandalisiert ihr das Gericht und das Urteil. Faktenfreie Stammtischmeinungen, mehr ist da nicht. Und das seit Jahren. Im Rudel, im Club der rüstigen Ringier-Rentner, fühlen Sie sich offenbar am wohlsten. Ich mag Ihnen das gönnen. Auch das bisschen Aufmerksamkeit, das sie jetzt noch einmal abbekommen. Aber wäre es nicht an der Zeit, den medienethischen Diskurs und die Gestaltung der neuen Strukturen in der digitalen Gesellschaft der nächsten Generation zu überlassen? Meine Herren, man bezieht nur einmal im Leben eine Rente! Geniessen Sie das Leben doch einfach und geben Sie sich der täglich wachsenden Unwichtigkeit hin. Sie werden sehen, das entspannt besser als jedes Fussbad. Leben Sie wohl. Jolanda Spiess-Hegglin
Christian Hug
15.05.2019 21:03 Uhr
Es ist nicht korrekt, dass der «Blick» als erstes Medium über den Fall berichtet hat. Vielmehr awar es zentralplus.ch am 23.12.2014, nachzulesen unter https://www.zentralplus.ch/de/news/politik/2785262/Was-geschah-nach-der-Landammann-Feier.htm. Allerdings korrekt und ohne die Namen der beiden Protagonisten der zu nennen. Wie René Hildbrand hier einmal mehr beweist, hat jedoch korrekte und angemessene Berichterstattung kaum Gewicht. Bitter für unsere Branche!
Michael M. Maurantonio
15.05.2019 17:19 Uhr
Endlich mal eine spannende Runde. Ein Medienclub so ganz unschweizerisch. Also: nicht langweilig. Der Unterschied zwischen einem Journi und einer Anwältin: die Anwältin redet Klartext :-) Ich habe Peter Rothenbühler nicht wieder erkannt. Der Glanz von einst? Weg! Dieser scharfsinnige Gesprächspartner, der immer sachlich bleibende Profi. Verblasst. Was wollte er mit seinen Aussagen betreffend Täter/Opfer bezwecken, wenn wie von der Juristin (und vom Professor für Zivilrecht der Universität Basel) mehrmals Deutsch und deutlich erklärt: Unterschied Offizial- vs. Antragsdelikt "... Offizialdelikte sind ... Straftaten, die aufgrund ihrer Schwere von Amtes wegen verfolgt werden, also keinen Strafantrag der betroffenen Person voraussetzen und verfolgt werden, sobald sie den Strafverfolgungsbehörden (Polizei oder Staatsanwaltschaft) zur Kenntnis gelangen..." Also liegt hier Peter Rothenbühler völlig falsch. Früher wäre ihm das selten bis gar nicht passiert. Arriverderci grande Pietro. M.E. gab es zwei Opfer, nur bei Hürlimann müsste man abwägen ob es sich um ein Antrags- oder Offizialdelikt handelt. Zu Hansi Voigt: vom Saulus zum Paulus? Darf er das nicht? Kauft man es ihm ab? Maybe. Maybe not. Wie die genannten 1.2-1.3 Mio CHF berechnet wurden, könnte man einfach prüfen, sofern man ein Interesse hat, einen Faktencheck durchzuführen. Jeder Mediaplaner (w/m) sollte das aus dem ff. können (eCpM, AdImps usw. sind vorhanden). Was für eine tolle Aufgabe für den nächsten Media Talent Award. Aber das liegt nun wirklich nicht im Kompetenzbereich eines Journis.
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