04.10.2016

Migros

Lauterkeitskommission rügt die Grossistin

Die SLK hat zwei Beschwerden gegen die «Generation M»-Kampagne gutgeheissen, die Jung von Matt/Limmat entwickelt hatte. Auf Anfrage sagt SLK-Mediensprecher Thomas Meier, die Migros habe ihre Formulierungs-Empfehlung übernommen.
Migros: Lauterkeitskommission rügt die Grossistin
«Versprechen nicht eingehalten, diese Werbung ist unlauter», so die Lauterkeitskommission an die Adresse der Migros. (Bild: migros.ch)

Wer ein Versprechen gibt, sollte es einhalten können – das gilt auch für die Werbung. Die Lauterkeitskommission hat deshalb zwei Beschwerden gegen unlautere Werbung gutgeheissen.

Sie betrafen zwei allzu ehrgeizige Versprechen zu Naturschutz und Nachhaltigkeit, die Teil der von Jung von Matt/Limmat entwickelten Migros-Kampagne «Generation M» waren. Im Rahmen dieser Kampagne verpflichtet sich die Migros mit verbindlichen Versprechen an die «Generation von morgen», die Umwelt zu schützen und den nachhaltigen Konsum zu fördern (Details vgl. Video unten).

Eines davon gab der Grossverteiler an Noah: «Wir versprechen Noah, ab Ende 2014 nur noch Insekten- und Pflanzenschutzmittel anzubieten, die Bienen nicht gefährden.» Ein Konsument, der das liest, darf erwarten, dass im beworbenen Produkt wirklich keine Inhaltsstoffe mehr verwendet werden, die Bienen gefährlich werden können.

Dieses Versprechen wurde nach Ansicht der Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) jedoch nicht eingehalten, wie sie am Dienstag mitteilte. Es ist daher als unlautere Werbung einzustufen.

Die Dritte Kammer der SLK hiess eine entsprechende Beschwerde gegen diese Aussage gut – zusammen mit einer zweiten Beschwerde, die ein weiteres Versprechen der Migros in französischer Sprache an «Jay» betraf. Er wende die Schweizer Normen auch auf alle ausländischen Produkte an, versprach der Grossverteiler.

Hier handle es sich lediglich um ein Ziel, das bis im Jahr 2020 erreicht werden solle, hält die SLK fest. Die Formulierung lasse allerdings den Durchschnittsadressaten glauben, dass das Versprechen bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt umgesetzt sei.

Migros hat bereits reagiert

Die Migros hat ihre irreführenden Versprechen an Jay und Noah bereits angepasst respektive von der Website entfernt, wie eine Sprecherin am Dienstag auf Anfrage bestätigte. «Greenpeace hat einige Wirkstoffe identifiziert, die für Bienen schädlich sind. Die Migros führte ursprünglich zehn Produkte, die diese Wirkstoffe beinhaltet haben. Diese Produkte wurden vollständig liquidiert oder umgestellt. Mit dieser Massnahme war die Migros die erste Detailhändlerin in der Schweiz, welche zum Schutz der Bienen weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausging. Die Schweizerische Lauterkeitskommission war nun der Ansicht, dass die Konsumenten diese relativ komplizierte Sachlage nicht nachvollziehen konnten. Wir haben diese Kritik aufgenommen und unsere Website entsprechend angepasst», sagt Sprecherin Christine Gaillet gegenüber persoenlich.com.


«SLK-Entscheide finden sehr hohe Beachtung»

«Die Entscheide der Lauterkeitskommission finden sehr hohe Beachtung. Es passiert sogar oft, dass Unternehmen ihre Werbemittel bereits anpassen, nachdem sie erfahren haben, dass gegen sie bei uns eine Beschwerde vorliegt», sagt SLK-Mediensprecher Thomas Meier auf Anfrage von persoenlich.com.

Im aktuellen Fall habe der Beschwerdegegener aber erst reagiert, als er den Entscheid erhalten habe – dann aber umgehend, so Meier weiter. Dabei sei die Empfehlung der SLK, wie die Versprechen umzuformulieren wären, so dass sie lauter sind, eins zu eins übernommen worden. Das zeige auch, wie ernst die SLK genommen werde.

Grundsätzlich kann die SLK jedoch keine Sanktionen verhängen. Meier sagt dazu: «Wir sind eine privatwirtschaftlich organisierte Stiftung und haben keine Sanktionsmöglichkeit – wir sprechen lediglich Empfehlungen aus. Falls ein Unternehmen sich weigert, unseren Entscheid zu akzeptieren, können wir seinen Fall jedoch mit Nennung des vollständigen Namens publik machen.» Das komme aber sehr selten vor.

Auch Entscheide in Sachen «Stopp Werbung»-Kleber

Weiter hiess die SLK auch drei Beschwerden gut, welche die Missachtung des «Stopp Werbung»-Klebers betrafen. Dieser drücke den ausdrücklichen Willen des Briefkastenhalters aus, schreibt die SLK. Jede Missachtung gelte als aggressive und unlautere Werbemethode. (eh/cbe/sda) 


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Migroleum
04.10.2016 20:46 Uhr
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