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Handzahmere Medien wären fatal

Die Unschuldsvermutung ist ein Grundprinzip des rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Sie bekundet, dass jemand, der eines kriminellen Vergehens beschuldigt wird, als unschuldig gilt, bis es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt. Verlage und Medien mussten in den letzten Jahren für Artikel, die einer Vorverurteilung gleichkamen, happige Entschädigungen zahlen. 

Die Journalisten sind nach  Fällen mit Thomas Borer, Jörg Kachelmann, Jolanda Spiess-Hegglin viel vorsichtiger geworden. Auch das Urteil im aktuellen Fifa-Prozess gegen Sepp Blatter und Michel Platini wird auf künftige Medienberichterstattungen Auswirkung haben. Es ist festzustellen, dass bei allen Beiträgen über Skandale viel konsequenter die Formulierung «Es gilt die Unschuldsvermutung» angehängt wird. 

Es hat sich aber auch gezeigt, dass es sich für Beschuldigte lohnt, Spitzenberater und teure Anwälte zu engagieren. Erstaunlich, welche enorme Summen für Berater bezahlt werden. Im letzten Focus konnte man lesen, dass die deutsche Bundesinnenministerin Nancy Faeser seit Dezember 2021 mit 80 externen Beratern Verträge abgeschlossen hat – im Wert von sage und schreibe 237,5 Millionen Euro. Da ist die Frage berechtigt: Sind eigentlich die 2100 bezahlten Bediensteten des Ministeriums unfähig?

Es wäre aber auch fatal, wenn die Medien ihre Funktion als Kontrollinstanz und vierte Gewalt einbüssen und handzahmer, vor allem gegenüber Personen und Instanzen würden, die sich Staranwälte und teure Berater leisten können.

Marcus Knill ist Experte für Medienrhetorik, Berater und Autor von rhetorik.ch.

Unsere Kolumnistinnen und Kolumnisten vertreten ihre eigene Meinung. Sie deckt sich nicht in jedem Fall mit derjenigen der Redaktion.

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