Hans-Jörg Walter
Wer zum Bedienen der Social-Media-Kanäle eines Unternehmens oder einer Organisation abkommandiert wird, merkt schnell, dass sich diese Tätigkeit fundamental vom Befüllen seiner privaten Kanäle unterscheidet. Denn im Privaten ist vieles erlaubt und akzeptiert, was im kommerziellen Umfeld verboten, verpönt oder geächtet ist. Gerade bei der Auswahl der Bilder passieren schnell Missgeschicke, die zu Shitstorms anwachsen oder dazu führen können, dass die Postings gar nicht beachtet werden. Oder dass es im schlimmsten Fall zu krassen Abmahnungen kommt.
Dass man in Social Media nicht einfach das Material der Werbe- oder PR-Agentur abfüllen kann, ist mittlerweile bekannt – das Publikum reagiert allergisch auf Werbematerial in ihren Streams. Der private Charakter und Botschaften fernab der vermeintlich professionellen Kommunikation machen Unternehmen nahbar (Mit Ausnahme von LinkedIn, da ist «Corporate-Heuchelei» ein Muss)
Die gängigsten Fehler im Umgang mit Bildern auf Social Media:
Persönlichkeitsrechte
Generell und insbesondere auf Social Media gilt, dass für die Publikation das Einverständnis der Abgebildeten (auch von Angestellten) vorliegen muss. Einige Unternehmen regeln das in ihren Arbeitsverträgen. Aber Achtung: Ein Einverständnis kann jederzeit zurückgezogen werden. Von diesem Recht machen Gekündigte gerne Gebrauch.
Nutzungsrechte
Oftmals nimmt man die Urheber- und Nutzungsrechte nicht so ernst, ist ja nur Social Media. Aber gerade auf Social Media sollte man besondere Vorsicht walten lassen.
Hat man die Nutzungsrechte für ein Bild erworben, muss man die Laufzeit und den Einsatz der Nutzung beachten. Und das nicht nur für die Fotos, sondern auch für die damals gebuchten Fotomodelle. Denn auch Modellagenturen durchforsten die Streams von Unternehmen. Werden sie fündig, sind oftmals hohe Copyright-Nachzahlungen fällig. Übrigens: Nach-Lizenzieren ist bei Models in der Regel teurer, als wenn man von Anfang an eine lange Laufzeit bucht.
Marken- und Designrechte
Auch für Marken gilt ein Schutz. So darf man keine Produkte anderer Brands für die eigene Kommunikation nutzen. Es gibt Firmen, die Kanzleien auf unerlaubte Nutzung ihrer Produkte angesetzt haben (zum Beispiel Rolls Royce, Playmobil). Auch Architektur als Hintergrund kann beanstandet werden.
Die Stock-Tretmine
Und wenn man allen Stolperdrähten erfolgreich ausweichen möchte und sich bei Gratis-Bild-Anbietern oder schlechten Stockbildagenturen bedient, der tappt bereits in die schlimmste Falle: Langeweile und Austauschbarkeit! Dann muss man sich nicht wundern, wenn das Publikum weiter scrollt. Verhalten Sie sich einfach so sorgfältig bei der Bildersuche wie bei ihren Texten. Und wenn Sie bei der Bebilderung nicht weiterwissen, nehmen Sie die Hilfe von Profis in Anspruch.
Privates
Zu Privates kann schnell zu unprofessionell wirken. Bilder aus dem Privatleben der Angestellten haben nichts auf den Kanälen ihres Arbeitgebers zu suchen. Grundsätzlich gilt: Nutzen Sie für die «Bespassung» ihrer Angestellten lieber interne Kanäle.
Hans-Jörg Walter verantwortet den Bereich Bildbeschaffung und Workshops bei der Ex-Press, Visuelle Medien AG. Der ausgebildete Fotograf arbeitete für die Werbung, Industrie und Editorial, als Bildchef und Creative Director in Medienprodukten und als Dozent für Fotografie.
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