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Vereinbarung steht unter einem schlechten Stern

Damit mussten sie rechnen. Es wäre eine grosse Überraschung gewesen, wenn das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) ein so umfassendes Dokument einfach unkommentiert durchgehen lassen hätte. In seiner Stellungnahme zur Grundsatzvereinbarung zwischen SRG und Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) hat das Sekretariat etliche kartellrechtliche Vorbehalte angemeldet (persoenlich.com berichtete). Einige davon waren absehbar, andere kommen überraschend.

Als die Spitzen von Verband und Medienunternehmen im vergangenen Mai ihre Übereinkunft der Öffentlichkeit vorstellten, war von einer «historischen Einigung» die Rede, ja gar von einem «Friedensabkommen». Auch unsere Redaktion äusserte sich dahingehend. Man konnte das Papier als Gesellinnenstück der neuen SRG-Generaldirektorin Susanne Wille lesen; sie schaffte, was ihren Vorgängern nicht gelungen war. Sich nach nur fünf Monaten im Amt bereits Unterstützung der Verleger zu sichern vor der bedrohlichen Halbierungsinitiative, musste man zuerst auch einmal hinkriegen. Über den Makel, dass mit der TX Group unter Verleger Pietro Supino ein gewichtiger Player aussen vor blieb, konnte man geflissentlich hinwegsehen.

Inzwischen hat sich das Bild getrübt. Die Einschätzung des Weko-Sekretariats lässt die Grundsatzvereinbarung für die SRG in einem weniger vorteilhaften Licht erscheinen.

Bei den Sportübertragungen wollte sich die SRG eigentlich «auf Inhalte konzentrieren, die von kommerziellen Anbietern nicht abgedeckt werden». Dass diese Selbstbeschränkung ein Problem darstellen könnte, wird insbesondere CH Media mit Interesse zur Kenntnis genommen haben. Nur die Aargauer sind von den grossen Verlagen im Fernsehgeschäft tätig. Und sie haben in der Vergangenheit auch schon internationale Sportformate gezeigt, etwa die Uefa Champions League, die sie vorübergehend der SRG abluchsen konnten. CH Media steht zwar hinter der Vereinbarung, zeigte sich aber schon bei deren Präsentation mässig begeistert davon. Wenn nun wichtige Elemente aufgeweicht oder gar obsolet werden, dürfte das Bekenntnis weiter nachlassen.

Der andere heikle Punkt betrifft die Einschätzung des Weko-Sekretariats, wonach die SRG mit ihren Onlineaktivitäten in direkter Konkurrenz zum Angebot der privaten Verlage steht. Auf den ersten Blick mag die SRG erfreut zur Kenntnis nehmen, dass eine Zeichenbegrenzung für ihre Onlinetexte eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellen könnte. Auf den zweiten Blick wiegt allerdings schwerer, dass die Vereinbarung in diesem für die Verleger zentralen Punkt zugunsten der SRG abgeschwächt werden muss.

In ihren aktuellen Stellungnahmen zeigten sich SRG und VSM betont zurückhaltend. Die Verleger bedauern die Einschätzung des Weko-Sekretariats und betonten gleichzeitig, mit der SRG im Dialog bleiben zu wollen. Die SRG nimmt die Einschätzung nüchtern zur Kenntnis.

Mit Blick auf die medienpolitische Dynamik würde es nicht überraschen, wenn die Vereinbarung dereinst als Papiertiger endete. Vieles von dem, was das Dokument festhält, wird die SRG in den nächsten Jahren sowieso via Sparprogramm und Neukonzessionierung oder bei Annahme der Halbierungsinitiative umsetzen müssen.

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