28.01.2017

Kristallnacht-Tweet

Erneut beim Obergericht abgeblitzt

Die Richter haben eine Beschwerde des Twitterers gegen swissinfo.ch wegen Persönlichkeitsverletzung abgelehnt.
Kristallnacht-Tweet: Erneut beim Obergericht abgeblitzt
Der Twitterer aus dem Kanton Zürich beschäftigt die Gerichte auch nach vier Jahren noch immer. (Bild: Keystone)

Der Kristallnacht-Twitterer ist erneut beim Obergericht Zürich abgeblitzt: Das Gericht lehnte eine Beschwerde wegen Persönlichkeitsverletzung ab, auf eine andere trat es gar nicht ein.

Der Kristallnacht-Twitterer aus dem Kanton Zürich beschäftigt auch nach über vier Jahren immer noch die Gerichte: Das ehemalige SVP-Mitglied hatte zwei Urteile des Bezirksgerichts Uster vom April und Mai 2016 an das Obergericht weitergezogen. Das Bezirksgericht hatte beide Klagen abgewiesen.

Bei einem der Urteile ging es um einen Online-Artikel auf swissinfo.ch vom 22. Oktober 2012 unter dem Titel «Politischer Rassismus im Vormarsch». Darin werden als ein Beispiel für ein SVP-Mitglied, gegen das die Staatsanwaltschaft wegen Rassendiskriminierung ermittelt, der Kristallnacht-Twitterer erwähnt und sein Tweet zitiert. Am Schluss des entsprechenden Abschnitts steht, dass der Politiker sich öffentlich entschuldigt habe und aus der SVP ausgetreten sei.

Der Kristallnacht-Twitterer wehrte sich in seiner Beschwerde, dass er im Artikel «als vermeintliches Beispiel namentlich» genannt, sein Tweet nicht korrekt wiedergegeben und er fälschlicherweise als SVP-Mitglied bezeichnet worden sei. swissinfo.ch solle deshalb den entsprechenden Abschnitt entfernen oder den Artikel korrigieren.

Gericht: kein spürbar verfälschtes Bild

Das Obergericht Zürich räumte zwar ein, dass der entsprechende Abschnitt nicht ganz genau sei. Die Ungenauigkeiten würden vom Kläger aber nicht «ein spürbar verfälschtes Bild» zeichnen und er werde dadurch in seiner Persönlichkeit nicht verletzt. Das Gericht wies deshalb die Beschwerde – wie bereits die Vorinstanz – ab, wie aus dem kürzlich veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Auf eine zweite Beschwerde wegen Namensnennung im Internet trat das Obergericht gar nicht erst ein: Der Kristallnacht-Twitterer hatte den nötigen Vorschuss von 5500 Franken nicht bezahlt. Er war zuvor mit einem Armenrechtsgesuch abgeblitzt.

Der Mann hatte im Juni 2012 via Twitter den Satz «Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht… diesmal für Moscheen» verbreitet (persoenlich.com berichtete). Das Bundesgericht verurteilte ihn deshalb im Jahr 2015 wegen Rassendiskriminierung. Der Kristallnacht-Twitterer ging inzwischen gegen verschiedene Publikationen über ihn wegen Persönlichkeitsverletzung gerichtlich vor. (sda/cbe)


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